Hallo :)
auch ich hätte mal eine Frage:
In unserer KiTa wird behauptet, dass Kinder unter 5 Jahren bei einer Betreuung von 8 Stunden oder länger zum Schlafen angehalten werden müssen und zwar vom Gesetz her.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine, dass bei dieser Betreuung die Möglichkeit da sein muss, dass Kinder schlafen können ist klar, aber dass ein Kind schlafen MUSS - das kann doch nicht sein.
Wo kann ich denn mich über diese Situation einlesen?
Eine Antwort wäre sehr nett!
Viele Grüeß
Tina
Mitglied inaktiv - 14.03.2007, 22:17
Antwort auf:
Schlafensregelung in KiTa
Hallo Tina,
Kindergartengesetze werden in jedem Bundesland vom Landschaftsverband erlassen.
Wenn Sie also in dieser Frage eine konkrete verlässliche Antwort suchen, dann setzen Sie sich mit dem Landschaftsverbandes Ihres Bundeslandes in Verbindung. Hier wird der Mitarbeiter, der zuständig ist für Jugend & Soziales – speziell Kindertagesstätte – antworten können.
Mir ist nur bekannt, dass jeder Kindergarten eine Schlafmöglichkeit schaffen muss. Es ist üblich, dass Kinder nach dem Mittagessen, aus gesundheitlichen Gründen, eine Ruhephase einhalten sollen, damit das Essen verdaut werden kann.
Eine „Schlaf-Muss-Vorschrift“ ist mir unbekannt. Es könnte sich jedoch hier um eine Konzeption des speziellen Kindergartens handeln, bzw. eine Trägervorschrift sein.
Das „Kindergartengesetz“ können Sie sich in Ihrer Buchhandlung bestellen. Ich empfehle Ihnen jedoch vor dem Kauf, den Anruf beim Landschaftsverband vorzunehmen.
Eine Möglichkeit wäre auch, vorab übers Internet die Seite Ihres Landschaftsverbandes heraussuchen und in der Sparte Jugend & Soziales - Tagesstätten - nach dem Kindergartengesetz zu stöbern.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 17.03.2007