Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, eine etwas ungewöhnliche Frage. Darf man eigentlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einreichen des unsererseits unterschriebenen Betreuungsvertrags diesen kündigen bzw. zurücktreten? Seitens der Tagespflege (2 Tagesmütter) ist noch nichts unterschrieben. Der Vertrag schreibt ansonsten eine 3-monatige Kündigungsfrist vor. Vielen Dank und viele Grüße, Ewa
von EwaK am 09.02.2011, 19:34