Rücktritt Vertrag Tagespflege

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Rücktritt Vertrag Tagespflege

Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, eine etwas ungewöhnliche Frage. Darf man eigentlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einreichen des unsererseits unterschriebenen Betreuungsvertrags diesen kündigen bzw. zurücktreten? Seitens der Tagespflege (2 Tagesmütter) ist noch nichts unterschrieben. Der Vertrag schreibt ansonsten eine 3-monatige Kündigungsfrist vor. Vielen Dank und viele Grüße, Ewa

von EwaK am 09.02.2011, 19:34


Antwort auf: Rücktritt Vertrag Tagespflege

Hallo Ewa, ein Vertrag ist meines Erachtens erst dann gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde. Wenn dies der Fall ist, dann müssen Sie sich an die Kündigungszeit halten. Sicherlich kann Ihnen in Richtung Rechtsfragen meine Forumskollegin Nicola Bader Rechtsanwältin kompetenter weiterhelfen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 15.02.2011


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