Recht auf Krippenplatz

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Recht auf Krippenplatz

Guten Tag Frau Ochel-Mascher, ich wohne in Thüringen und im April kommt mein/unser Wurm auf die Welt. Ich möchte zwar gern 2 Jahre Elternzeit machen, jedoch das Kind mit etwa 1 Jahr für halbtags in die Krippe geben. Geht das, hab ich ein Recht darauf oder muss ich einen Arbeitsplatz haben? Viele Grüße

von lev13 am 09.01.2013, 10:36


Antwort auf: Recht auf Krippenplatz

Hallo Lev 13, da ab August 13 jeder einen gesetzlich Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat, können Sie sich nach einem geeignetem Kita oder einer qualifizierten Tagesmutter in Ihrer häuslichen Nähe umsehen. Eine qualifizierte Tagesmutter kann familienähnlicher und individueller auf ein Kleinkind eingehen, als eine Kitaeinrichtung. Sehen Sie sich daher beides an und entscheiden Sie. Ausführliche Infos erhalten Sie beim Ihrem zuständigen Jugendamt, bei dem Sie dann auch einen Antrag auf Tagespflege stellen können. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 13.01.2013


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