Guten Tag,
vielleicht können Sie mir helfen. Welche "Pflichten" haben eigentlich Erzieherinnen im Kindergarten was die körperliche Pflege angeht? Es geht um die Hilfe beim Toilettengang, den ein gerade 3 Jahre alt gewordenes Mädchen komplett allein absolvieren soll - incl. säubern beim großen Geschäft, was natürlich nicht immer klappt.
Und woher wissen Eltern, auf was sie bei der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder ein Recht haben. Meine Tochter geht in einen städtischen Kindergarten in München.
Danke und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 09.05.2007, 13:47
Antwort auf:
"Pflichten" der Erzieherinnen im Kindergarten
Hallo Akichan,
leider kann ich Ihnen diese speziellen Fragen, bzgl. der Pflichten der Erzieherinnen in Ihrem Kindergarten, nicht beantworten.
Es gibt den Elternrat im Kindergarten, mit dem Sie sich gewiss über dieses Thema austauschen können. Vielleicht wäre dieses Thema auch für andere Eltern interessant und ein Diskussionspunkt für die nächste Elternversammlung.
Kindergartengesetze werden in jedem Bundesland vom Landschaftsverband erlassen. Wenn Sie diesbezüglich verlässliche Antwort suchen, dann setzen Sie sich mit dem Landschaftsverband Ihres Bundeslandes in Verbindung. Hier wird der Mitarbeiter, der zuständig ist für Jugend & Soziales – speziell Gesetze für Kindertagesstätte – antworten können.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 14.05.2007