hallo
gibt es für Horte (Betreuung nach der Schule) in Bayern eine verbindliche Regelung der Betreuung?
Unser Hort meint die Hausaufgabenbetreuung zugunsten von kirchlichen Festen (Ernte-Dank, Nikolaus, ...) ausfallen lassen zu müssen. Läßt sich dies mit dem Auftrag eines Hortes vereinbaren?
Desweiteren müssen wir unsere Kinder mehrfach im Jahr zum Gottesdienst zwingen andernfalls haben wir in dieser Zeit keine Betreuung (Hortgebäude geschlossen, alle Erzieher im Gottesdienst) und müssen die Kinder vorher abholen. Ist dies mit der Aufsichtspflicht in Kombination mit Religionsfreiheit vertretbar?
Desweiteren werden wir manchmal nur über Aushänge und kurzfristig über zusätzliche Schließungen informiert. Da hir Kinder im Alter 6 - 11 Jahren betreut werden und manche alleine den Weg nach Hause gehen ohne von den Eltern abgeholt zu werden, erscheint mir dies wenig sinnvoll. Gibt es hier verbindliche Regelungen?
Desweiteren werden häufig Gruppenübergreifende Ausflüge und Übernachtungen ausgerichtet (also alle 4 Hortgruppen mit allen 8 Erziehern) - auch da heißt es mitmachen oder keine Betreuung.
Nachdem all dies problemlos anders regelbar wäre würden mich die Rechtsgrundlagen interessieren.
Desweiteren wurden zuletzt bei einer Hortfreizeit (4 Tage Übernachtung) zur Betreuung von 21 Kindern 6 Erzieher mitgeschickt. Wie ist normalerweise der Betreuungschlüssel bei Freizeiten?
Danke
Karin
Mitglied inaktiv - 28.11.2007, 21:26
Antwort auf:
offizielle Regelung / gesetz gesucht zum Thema Hort
Hallo Karin,
selbstverständlich gibt es im GTK einen eigenständigen Auftrag für den Hort (.C.GTK Erl. § 2 ). Die beschriebenen Infos über religiöse Feste und Schließungszeiten sind grundsätzlich zulässig, zumal der Träger dieses Hortes wahrscheinlich davon ausgeht, dass den abgebenden Eltern bewusst ist, dass sie eine kirchliche Einrichtung sind. Wer sein Kind dort zur Betreuung gibt, weiß, dass diesen religiösen Festen die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Wenn man jedoch diesen Glauben als Eltern nicht teilt, wird man es in so einer Einrichtung schwer haben, weil hier erfahrungsgemäß keine Kompromisse gemacht werden.
Grundsätzlich sollten Schließungen so früh wie möglich bekannt gegeben
werden - in der Regel 14 Tage vorher -. Es sollte nach Möglichkeit und bei
Bedarf eine Notgruppe eingerichtet werden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Freizeiten mit einer 6 : 21 Betreuung sind optimal! In der Regelschule ist ein Betreuungsschlüssel von 2 : 30 üblich.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 04.12.2007
Antwort auf:
offizielle Regelung / gesetz gesucht zum Thema Hort
"Freizeiten mit einer 6 : 21 Betreuung sind optimal! In der Regelschule ist ein Betreuungsschlüssel von 2 : 30 üblich."
Sie vergessen da etwas:
Für wen optimal?
Für die Eltern die das mitbezahlen und keine Betreuung haben da alle Erzieher auf der Freizeit sind und der Hort in der Zeit geschlossen hat? Von 75 Kindern sind 21 mitgefahren. Aber alle 75 Kinder haben den Auflug quasi finanziert durch ihre Monatsbeiträge. Nur die Übernachtungskosten wurden nur den Mitfahrenden berechnet.
Es ist aus Kostengründen alles andere als optimal.
Die Kinder im Alter 6-11 Jahre brauchen auch nicht diese Überbetreuung.
Ich mußte meine Tochter nötigen mitzufahren da wir sonst keine Betreuung gehabt hätten.
Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille !
Aber trotzdem Danke.
Karin
Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 22:37