Liebe Frau Ochel-Maschner,
ich möchte im nächsten Jahr in einem Vorort von München eine kleine private Mittagsbetreuung für Grundschüler anbieten.
Der Plan wäre, 2-3 Kinder (zusätzlich zu meinem eigenen) max. 3 Stunden täglich (also max. 15 Stunden pro Woche) zu betreuen. Ich bin examinierte Kinderkrankenschwester und arbeite seit 2 Jahren als Kinderfrau.
Muß ich auch die Qualifizierung zur Tagesmutter durchlaufen oder ist es rechtlich auch möglich, ohne diese Qualifizierung auf selbständiger Basis zu arbeiten? Wenn ich die "Tagesmutterausbildung" machen muss, wird mir dann meine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester angerechnet?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 10.11.2010, 09:05
Antwort auf:
Kleine private Mittagsbetreuung für Grundschler
Hallo Michi,
eine Mittagsbetreuung für Grundschüler anzubieten ist sicherlich eine gute Idee. Fragen Sie in der Grundschule nach, ob man Ihnen kostenfrei dafür einen Raum zur Verfügung stellen kann. Gut wäre es, wenn Sie noch eine Bekannte oder einen Elternteil motivieren können, um 2 Aufsichtspersonen zu sein, falls Sie einmal zur Toilette müssten und die Kinder dann unbeaufsichtigt wären.
Es heißt: wer mehr als 15 Stunden und l ä n g e r als 3 Monat Kinderbetreuung gegen Entgeld anbietet, der benötigt eine Pflegeerlaubnis.
Voraussetzung für den Erhalt der Pflegeerlaubnis ist die Qualifizierungsmaßnahme.
Die Pflegeerlaubnis bekommen Sie von dem für Sie zuständigen Jugendamt. Bitte machen Sie dort einen Termin aus und lassen Sie sich beraten. Erzieherinnen benötigen die abgespeckte Variante des Qualifizierungskurses. Wie es sich mit der Ausbildung zur Kinderkrankenschwester verhält, müssen Sie mit dem/der Sozialarbeiter/in abklären.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 10.11.2010