Kindeswohlbeeinträchtigung ohne Tagesmutter-wie begründen?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Kindeswohlbeeinträchtigung ohne Tagesmutter-wie begründen?

Eine Bekannte von mir hat bereits ein Kind zur Vollzeitpflege bei ihrer Schwester(seit das kind ein Jahr alt ist,also seit 5 Jahren). Sie hat nun wieder ein Kind bekommen und möchte als Entlastung, damit es nicht wieder zur Überforderung kommt, das das kind 25 Std wöchentlich von einer Tagesmutter betreut wird.Sie arbeitet nicht. Die Vorraussetzungen für die Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt in ihrer Stadt besagen, dass die Kosten übernommen werden können, wenn beide Elternteile arbeiten/Schulausbildung machen, ODER das Kindeswohl ohne die Leistung der Tagesmutter beeinträchtigt ist. NUR:Wie weist man diese Kindeswohlbeeinträchtigung nach? Sie war bereits beim Jugendamt, diese sehen aber keine Notwendigkeit einzugreifen, weil sie alles gut geregelt bekommt(Tagesablauf,Essenszeiten,Haushalt,Sozialkontakte etc).Sie solle sich daher an die Stelle vom Jugendamt wenden, welche für die Zuschüsse zuständig ist.Die sagen ihr aber auch nicht, wie sie das nachweisne kann. Sie leidet zudem seit der Schwangerschaft an einer schweren Depression, welche aber medikamentös behandelt wird und zur Therapie geht sie auch. Wäre da eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ratsam?Sie weiss nämlich wirklich nicht, wie sie dem Jugendamt beweisen soll, dass sie die Betreuung dringend braucht, um nicht wieder in die Überforderung zu geraten. Vielen Dank im Voraus !

Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 21:48


Antwort auf: Kindeswohlbeeinträchtigung ohne Tagesmutter-wie begründen?

Hallo Julia, es ist leider so, dass wenn das Jugendamt beim Hausbesuch feststellt, dass die Mutter in der Lage ist, ihrem Kind einen geregelten Tagesablauf zu sichern, keine Tagespflege finanziert. Wenn Sie jedoch mit der Pflege Ihres Kindes aufgrund von Depressionen effektiv überfordert ist, dann muss dies ihr zuständige Arzt bestätigen. Mit einem entsprechendem Gutachten des Arztes, kann über einen erneuten Antrag der Mutter auf TAGESPFLEGE oder Antrag auf HILFE ZUR ERZIEHUNG beim Jugendamt neu entschieden werden. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 21.06.2009


Antwort auf: Kindeswohlbeeinträchtigung ohne Tagesmutter-wie begründen?

Hallo, ja ein attest vom arzt ist da sehr hilfreich und ich würde auch dazu raten sich direkt an die tagespflegestelle zu wenden . Wegen der bezahlung braucht mann eine klare begründung richtig und Krankheit gehört auch dazu. Wegen der Depressionen wäre es auch ratsam einen psychologen auf zu suchen und sich auch von ihm ein bericht ausstellen zu lassen was dann beim Jugendamt /betreuungsstelle eingereicht werden muss. wünsche euch viel erfolg dabei lg Mutti

Mitglied inaktiv - 18.06.2009, 16:56


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