Eine Bekannte von mir hat bereits ein Kind zur Vollzeitpflege bei ihrer Schwester(seit das kind ein Jahr alt ist,also seit 5 Jahren). Sie hat nun wieder ein Kind bekommen und möchte als Entlastung, damit es nicht wieder zur Überforderung kommt, das das kind 25 Std wöchentlich von einer Tagesmutter betreut wird.Sie arbeitet nicht. Die Vorraussetzungen für die Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt in ihrer Stadt besagen, dass die Kosten übernommen werden können, wenn beide Elternteile arbeiten/Schulausbildung machen, ODER das Kindeswohl ohne die Leistung der Tagesmutter beeinträchtigt ist. NUR:Wie weist man diese Kindeswohlbeeinträchtigung nach? Sie war bereits beim Jugendamt, diese sehen aber keine Notwendigkeit einzugreifen, weil sie alles gut geregelt bekommt(Tagesablauf,Essenszeiten,Haushalt,Sozialkontakte etc).Sie solle sich daher an die Stelle vom Jugendamt wenden, welche für die Zuschüsse zuständig ist.Die sagen ihr aber auch nicht, wie sie das nachweisne kann. Sie leidet zudem seit der Schwangerschaft an einer schweren Depression, welche aber medikamentös behandelt wird und zur Therapie geht sie auch. Wäre da eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ratsam?Sie weiss nämlich wirklich nicht, wie sie dem Jugendamt beweisen soll, dass sie die Betreuung dringend braucht, um nicht wieder in die Überforderung zu geraten. Vielen Dank im Voraus !
Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 21:48