Unser Komunalkindergarten war bisher von 7.30 bis 12.30 und 14.00 bis 16.30 für alle offen. Seid neustem haben wir eine neue Leitung. Die Dame hat trotz reges Wiederspruch von Seite der Elternschaft die Öffnungszeiten verkürzt und so ist jetzt Regelkindergarten: von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00. Bei den selben Beiträgen dürfen aber die berufstätigen ihre Kinder schon ab 7.30 bringen und bis 12.30 abhollen, am nachmittag bis 16.30. Somit bei selben KIndergartengebühren haben die nichtberufstätigen Mütter 1.30 weniger Betreuungszeiten als die berufstätigen - ist das rechtens??? Der Träger überlässt alle entscheidungen dem Kindergarten. Darüberhinaus will die gute Dame durchsetzen das Kinder wenn sie in KiGa kommen sauber sind, weil es grosser Aufwand ist die zu wickeln.(wir haben auch 2 Jährige). Geschweige die Eingewönungszeit - bisher dürften die Kinder vorm 3 Geb. zum Eingewönen - zur Zeit ist das nicht mehr möglich. Unsere Vorschule wird auch ganz straf genohmen - wenn ein Kind zu spät kommt, darf es am Vorschulunterricht (Würzburger Sprachprogramm) nicht mehr teilnehmen, obwohl es 4 zeitlich unterschiedliche Gruppen gibt. Die neue Leitung zieht Ihre Änderungen durch ohne Rücksicht auf die Elternschaft, Elternbeirat - gibt es da einen Weg. Elternbeirat ist da zum Kuchenbacken, usw..aber bei Entscheidungen hat man eigentlich nichts zu melden. Die Grundschule endet um 12.40 somit ist die Vereinbarkeit von KiGa und Schule für Eltern nicht mehr gegeben.
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 21:40