KiGa-Platz-Anspruch?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: KiGa-Platz-Anspruch?

Hallo, hier unsere Lage in Kürze: meine Tochter wird im März 3, wir haben sie in 4 KiGä angemeldet (und in 3 Kooperationen in der wir auch unseren Kleinen (8Mo) angemeldet haben), ich bin bis einschl. 09/10 in EZ. Wir haben nun mündliche Absagen zu unserem Wunschtermin 04/10 bekommen und sollen uns gedulden, ob wir eine Zusage für 09/10 bekommen oder nicht. Unsere Tochter ist z.Z. 20h/Woche bei einer TaMu (bei der sie früher ganztags war). Man könnte meinen, wir hätten daher keinen Bedarf, allerdings ist sie seit längerem nicht mehr ausgelastet. Sie hat seit 1 1/2 Jahren kein älteres Kind zur Orientierung und wird nicht genug gefordert. An der TaMu liegts nicht, sie macht "Action" so viel sie kann, aber da sind halt noch 4 kleinere Kinder... Ich bemühe mich auch nach Kräften, aber gleichaltrige und ältere Kinder kann ich nicht ersetzen, nur sooft wir möglich welche einladen, aber das ist nicht das gleiche wie im KiGa wie mir scheint. Das JA war auch keine Hilfe, da heißt es, sie hätte einen Anspruch, der wäre aber nicht einklagbar. Was ist das denn dann für ein Anspruch? Es heißt immer das Kind hätte einen Anspruch auf einen Platz, der die Arbeit der Eltern ermöglicht, oder bei Nichtarbeit auf einen 4-Stunden-Platz - und das in der Gemeinde. Stimmt das? Was heißt Gemeinde? Wir wohnen in München. Heißt das dann in München oder in meinem Stadtteil (über 30 000 EW)? Desweiteren sind meine Kosten auch etwa doppelt so hoch als bei einem KiGa-Platz von 4 Stunden täglich. Ich mag mich einfach nicht damit zufrieden geben sie eventuell (!) im September unterbringen zu können. Was steht ihr/uns zu? Was kann ich tun? Herzlichen Dank. Ohnesorgensein

Mitglied inaktiv - 24.02.2010, 14:05


Antwort auf: KiGa-Platz-Anspruch?

Hallo Ohnesorgensein, wie ich aus Ihren Zeilen entnehme, haben Sie Ihr Kind bei insgesamt 7 Einrichtungen angemeldet. Bei diesen vielen Möglichkeiten wird doch irgendwo und irgendwann ein Platz zu bekommen sein. Wenn man mit dem Jugendamt über evt. einklagbare Ansprüche spricht, dann macht man sich damit nicht wirklich Freunde. Ich würde alle Einrichtungen so lange nerven, bis irgendwann ein Platz frei ist. Das sollte möglich sein. Bedenken Sie jedoch, dass es alleinerziehende Mütter/bzw. Väter gibt, die dringend einen Platz brauchen und zu Recht bevorzugt werden. Also entweder ich streite mich mit allen = oder was ich besser fände: bin kooperativ, stelle meine Lage angemessen dar und warte, bis ein Platz frei wird. Zur Zeit wird Ihre kleine Tochter doch gut von einer Tagesmutter in einer Kleingruppe betreut. Es kann schön sein in einer Kleingruppe die Älteste zu sein – das fördert soziale Kompetenzen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 28.02.2010


Antwort auf: KiGa-Platz-Anspruch?

Liebe Frau O-Mascher, danke für Ihre Antwort. Mit dem JA habe ich gesprochen, da die TaMu vom JA gefördert wird und es um evtl. vertragliche Änderungen ging, die "Einklagfrage" war nur ein kleines Nebenthema. Ja, freundlich nerven tu ich die alle schon, und ja, ich verstehe natürlich auch, dass alleinerziehende oder doppelt verdienende Eltern uns gegenüber bevorzugt werden müssen... Also hoffe ich mal auf eine Zusage zum September, nerve freundlich weiter und versuche meine kleine Große mehr zu fordern. Freundliche Grüße Ohnesorgensein

Mitglied inaktiv - 28.02.2010, 23:15


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