Kann ich den Platz in Anspruch nehmen?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Kann ich den Platz in Anspruch nehmen?

Guten Morgen! Meine Tochter wird im November ein Jahr alt. Sie hat als Geschwisterkind (mein Sohn ist 2,5 Jahre) schon im März 2014 eine Zusage für die Eingewöhnung im Januar 2015 erhalten. Nun habe ich, da ich gesundheitliche und psychische Probleme habe, die unter anderem stressbedingt sind, erwogen, meine Elternzeit bis September 2015 zunnehmen. Der AG würde mitmachen. Nun erzählt mir eine Erzieherin, die einjährigen würden nur aufgenommen, wenn die Eltern arbeiten. Sie könne frühestens im April in die Eingewöhnung gehen, da ich diese dann nach den Sommerferien nicht mehr machen kann. Stimmt das? Ist das rechtens? Ich dachte den Anspruch haben wir und wir haben ja sogar schon den Platz. Verlieren wir ihn jetzt? Es wäre für uns ganz toll gewesen im Januar, erstens könnte ich versuchen wieder auf die Beine zu kommen und zweitens wäre in ihrer Eingewöhnung auch der große Bruder noch vor Ort und sie wäre nicht "allein". Danke für Ihre Mitarbeit hier im Forum! P.

von puckschnecke am 17.09.2014, 09:08


Antwort auf: Kann ich den Platz in Anspruch nehmen?

Hallo Puckschnecke, sicherlich ist ein klärendes Gespräch mit der Kita-Leitung hier angesagt, da je nach Träger und Bundesland unterschiedliche Verfahrensweisen angewandt werden. Da Ihr Sohn ja auch noch weiterhin den gleichen Kindergarten besucht, hat Ihre kleine Tochter auch später noch Rückendeckung durch ihn. Auch hierüber können Sie mit der Kita-Leitung Vereinbarungen treffen, ob evtl. ein Platz in seiner Gruppe auch später noch möglich ist. Wenn der Träger Ihres Kindergartens die Kommune ist, haben Sie auch die Möglichkeit sich Unterstützung bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu holen. Also nicht aufregen, sondern in Ruhe alle Möglichkeiten ausschöpfen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 23.09.2014


Antwort auf: Kann ich den Platz in Anspruch nehmen?

Da wo ich arbeite ist es so, wenn der Betreuungsvertrag von beiden Seiten (Eltern und Leitung) unterschrieben ist, dann steht dieser fest. Und wenn die Eingewöhnung zu Januar 15 geplant ist, dann startet sie da auch. Bei uns werden auch Kinder betreut, deren Eltern mit Baby noch zu Hause sind. Und gerade mit dem Argument, dass du gesundheitliche und psychische Probleme hast und wieder auf die Beine kommen musst, sollten die deine Tochter am besten sofort aufnehmen. Ich würde nochmal direkt mit der Leitung sprechen und ggf. mich rechtlich beraten lassen. Ich meine, deine Tochter wird bald 1. Sie kann nicht überall mehr mit hin (bsp. Psychologen).

von Ani123 am 17.09.2014, 20:15


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