Hallo und Guten Tag,
meine Frage an Sie, ab wann kann man einen Ersatz für eine fehlende Erzieherin im Kindergarten (Brandenburg) einfordern? Momentan liegt der Betreuungsschlüssel bei 1:19 Kindern in der Gruppe meines Sohnes und es ist kein Ende in Aussicht.
Die Kinder werden nicht gefördert, gehen nicht raus zur Ruhezeit ist meißt keine Erzieherin im Raum weil diese dann auch Pause macht und die Kinder sind sich selber überlassen.
Die Kitaleitung gibt darüber wenig, bzw. keine Auskunft.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 08.12.2010, 11:56
Antwort auf:
Erzieherin
Hallo Pipsi4,
Hallo Sis,
Ihre Anfrage habe ich an meinen befreundeten Kindergartenleiter weitergeleitet.
Leider habe ich seine Antwort bis dato hierzu noch nicht erhalten.
Bitte um noch etwas Geduld und melde mich wieder.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 14.12.2010
Antwort auf:
Erzieherin
Hallo Pipsi4,
in der Regel kann man nach 6 Wochen bei der Kindergartenleitung Ersatz für eine fehlende Erzieherin einfordern.
Wenn die Leitung darauf keine Reaktion zeigt, wenden Sie sich an den Träger des Kindergartens.
Als dritte Möglichkeit bleibt Ihnen dann noch offen, sich an Ihr zuständiges Jugendamt zu wenden.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 21.12.2010