Hallo Frau Mascher,
wir benötigen dringend einen Krippenplatz für unser Kind (5 Monate, beide Eltern berufstätig). Wie können wir unseren Anspruch am besten geltend machen.
Lt. Kitagesetz gibt es eine sog. Gastkinderregelung. Die Zustimmung unserer Gemeinde haben wir für eine Auswärtsunterbringung (leider nach vielen Diskussionen, obwohl am Wohnort erst ab 2 Jahre ein Angebot).
Wir wohnen auf dem Land. Leider ist es so, dass die naheliegene Stadt erst eigene ansässige Kinder bevorzugt.
Können wir uns irgendwie dagegen wenden? Meistens ist es sogar so, dass Absagen mündlich erteilt werden oder es gar keine Reaktion auf die Anmeldung gibt. Ich habe praktisch nichts in der Hand.
Mir ist ein BFH-Urteil mit folgendem Inhalt bekannt (sinngemäß): Bei der Wahl der Kinderbetreuung haben das Wohl des Kindes und die Bedürfnisse der Eltern Berücksichtigung zu finden. Es widerspricht dem Grundgesetz bzgl. Schutz von Familie, wenn auf Grund fehlender oder eigeschränkter Betreuungsmöglichkeiten die Eltern oder ein Elternteil einen beruflichen Nachteil erleiden und ihren Beruf ganz aufgeben müssen. Sog. Pendlerkinder dürfen bei der Platzvergabe nicht benachteiligt werden. Eltern können auch dann außerhalb ihres Wohnortes eine Betreuung wünschen, wenn ihnen die betreuungszeiten oder das (pädagogische) Konzept der jeweiligen Einrichtung nicht zusagen.
Wie kann ich dieses Urteil am besten nutzen, ohne gleich bei der Platzwahl aus dem Rennen zu sein?
Es kommt m.E. wohl nicht so toll an, wenn ich gleich beim Anmeldetag die Kita- / Krippenleitung gleich mit diversen Urteilen oder Gesetzen konfrontiere.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 06.02.2008, 16:53
Antwort auf:
Dringend Krippenplatz gesucht - Vorgehen
Hallo Schnecke 14,
aufgrund Ihre Anfrage habe ich die Leitung eines hiesigen Kita befragt. Hier erfuhr ich, dass es noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für unter 2jährige gibt. In NRW gibt es auch keine Ortsbindung mehr, was bedeutet, dass man hier sein Kind anmelden kann wo man möchte. Wie jedoch der jeweilige Kindergarten mit der Anmeldung umgeht ist eine andere Geschichte. Eigentlich sollte nicht die Ortsansässigkeit zählen, sondern soziale Kriterien bei der Aufnahme, wie alleinerziehend, berufstätig usw.
Mit dem zitierten Gesetzestext in der Einrichtung vorstellig zu werden wäre nicht sehr passend, da man damit dort nicht in offene Arme läuft. Besser ist es beim Träger des Kindergartens oder bei der Kindergartenleitung die Aufnahmekriterien zu erfragen, auch wenn man eventuell zum jetzigen Zeitpunkt einen ablehnenden Bescheid erhalten hat.
Leider gibt es noch zu wenig Betreuungsplätze für unter 1- 2jährige.
Nutzen Sie doch die Gelegenheit und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Jugendamt auf. Sie ist die kompetenteste und verantwortliche Stelle für Kinderbetreuung in Ihrem Einzugsgebiet.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 14.02.2008
Antwort auf:
Dringend Krippenplatz gesucht - Vorgehen
Hallo Schnecke,
wo kann ich den genauen Wortlaut dieses Urteils finden? Ich bin in gleicher Situation. Ich könnte im Nachbarbort einen Platz in der Kinderkrippe haben, aber die nehmen nur Kinder vom Ort. Es besteht die Möglichkeit, mein Kind bei den Schwiegereltern zu melden, aber ich weiß nicht, ob das dann Betrug ist.
In unserem Ort gibts nur 20 Plätze für Kinder ab 2, aber wir bräuchten jetzt einen ab 1.
LG, Anja
Mitglied inaktiv - 11.02.2008, 10:19
Antwort auf:
Dringend Krippenplatz gesucht - Vorgehen
Hallo Anja,
das BFH-Urteil habe ich nicht vorliegen; deswegen nur sinngemäße Wiedergabe in meinem Beitrag. Habe im Internet beim Suchen sowas gelesen unter www.kindertagesbetreuung.de, dass es solch eine Entscheidung bereits seit 1993 geben soll.
Viele Grüße
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 12.02.2008, 17:23
Antwort auf:
Dringend Krippenplatz gesucht - Vorgehen
Hallo, ich war in der gleichen Situation und habe seitdem meinen Hauptwohnsitz im Nachbarort. Das hat das Problem gelöst.
Ciao Biggi
Mitglied inaktiv - 09.04.2008, 22:29