Dauervollmacht des kindesvaters nach trennung?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Dauervollmacht des kindesvaters nach trennung?

hat der kindesvater bei geteilten sorgerecht automatisch eine dauervollmacht um sein kind aus der kita abzuholen? lg

Mitglied inaktiv - 05.08.2009, 19:51


Antwort auf: Dauervollmacht des kindesvaters nach trennung?

Hallo junge Mama, die Regelung des Sorgerechts wurde sicherlich mit Hilfe des zuständigen Jugendamtes vereinbart. Wenn der Kindesvater sich an diese getroffenen Vereinbarungen nicht halten, oder Sie damit sogar erpressen will, dann sollten Sie sich umgehend mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und sich dort die nötige Unterstützung holen. Beim Kindergarten hat er, da er auch Sorgeberechtigt ist, die Möglichkeit Ihr Kind abzuholen. Sie können jedoch sofort die Kita-Leitung darüber informieren, dass lt. Umgangsregelung nur Sie das Kind abholen! Wenn der Kindesvater das Kind abholen will, so sollte die Kita-Erzieherin Sie direkt telefonisch informieren. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 10.08.2009


Antwort auf: Dauervollmacht des kindesvaters nach trennung?

wie kann ich ihm die entziehen?gibt es eine möglichkeit? wir haben uns recht gut geeinigt was die umgangsregelung angeht,aber er hat mir nun schon mehrfach gedroht den kleinen einfach abzuholen ob es mir passt oder nicht und das kann es ja nicht sein.ich mein die regelung hat ja seinen sinn.und er sieht ihn 2mal in der woche nachmittags und alle 2 wochen das wochenende. vielleicht wissen sie ja ein wenig bescheid und können mir einen tip geben

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 18:41


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