Hallo,
ich habe gehört,das die meisten Tagesmütter Kinder für nicht so kurze Zeit wie 1 Jahr nehmen wollen.Meine Tochter wird im August 18 Mo.alt sein und dann zur Tagesmutti und darauf das Jahr wenn sie 2,5 Jahre ist,soll sie nach meinem Wunsch in die Kita (wenn alles klappt mit Platz).
Die Tagesmutter setzt aber als Bedingung für die Betreuung die Betreuung bis Aug.2015 vorraus,dann ist sie bereits 3,5 Jahre alt und würde in den KIndergarten kommen.Das ist mir aber zu spät für den Kindergarten,möchte sie schon früher mit 2,5 dort haben.Können Tagesmütter diese Bedingungen stellen?
von
miamouse1
am 15.05.2013, 22:17
Antwort auf:
Betreuung bei Tagesmutter auch nur für 1 Jahr möglich?
Hallo Miamouse,
die gewählte Tagesmutter hat die Möglichkeit individuelle Verträge auszuhandeln. Wenn Sie nicht bereit ist Ihre Tochter für 1 Jahr zu nehmen, dann müssen Sie sich nach einer anderen qualifizierten Tagesmutter umschauen.
Oft ist es so, dass eine Tagesmutter eine homogene gleichaltrige Kindergruppe betreuen möchte. Wenn die Gruppe gut aufeinander abgestimmt ist, dann können die Kinder viel untereinander und voneinander lernen. Hier werden die ersten sozialen Kompetenzen der Kinder aufgebaut.
Gut wäre es dann, wenn diese Kinder, die dann bereits zusammengewachsen sind, gemeinsam in den Kindergarten gehen könnten. Mit mehreren Freundinnen/Freunden fällt den Kindern der Einstieg in den Kindergarten wesentlich leichter, als alleine in eine fremde große Kitagruppe zu wechseln.
Mit 3,5 Jahren in den Kindergarten zu gehen ist auch total in Ordnung, da dieser – je nach Geburtsmonat bis zum 6 bzw. 7 Lebensjahr besucht wird. Die Programme im Kindergarten wiederholen sich auch jährlich, so dass ich aus Erfahrung auch weiß, dass manche Kinder, die lange Jahre den Kindergarten besuchten, gegen Ende der Kitazeit „Kindergartenmüde“ wurden und kaum noch ohne Druck dort hin wollten.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 26.05.2013
Antwort auf:
Betreuung bei Tagesmutter auch nur für 1 Jahr möglich?
Da ich heute mit einer Tagesmutter gesprochen habe, bei ihr ist es so, dass im Betreuungsvertrag steht, ein Monat Kündigungsfrist, man kann jederzeit unterbrechen. So ist es bei ihr. Leider ist mir das ganze zu teuer, da wir dann auch noch Beitrag an die Stadt zahlen müssen, dann würde ich fast nur für die Tagesmutter arbeiten, das ist uns zu viel. Würde ich mich genauer informieren, evtl. beim Jugendamt.
von
Claude
am 17.05.2013, 20:58