Betreuung Nachbarskind

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Betreuung Nachbarskind

Hallo Frau Ochel-Mascher, ich habe eine 14 Monate alte Tochter. In der Nachbarschaft gibt es eine Familie mit einem ähnlich alten Mädchen. Wir haben abgemacht, daß ich die Tochter der Nachbarn ein bis zwei Nachmittage pro Woche betreue und als Ausgleich meine Tochter entsprechend oft bei den Nachbarn ist. Wie sieht es in diesem Fall mit der Versicherung bei Unfällen, speziell mit "Personenschaden" aus? Sollten wir eine besondere Versicherung abschließen? Worauf müssen wir sonst noch achten? Herzlichen Dank für Ihr Engagement! Regina Ohmer

Mitglied inaktiv - 18.08.2010, 14:10


Antwort auf: Betreuung Nachbarskind

Hallo Regina, auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie für Ihre kleine Tochter eine Unfallversicherung abschließen, oder sie in Ihre Unfallversicherung mit aufnehmen lassen. Was Sie auf jedem Fall benötigen ist eine Haftpflichtversicherung! Sie haben jedoch auch die Möglichkeit dem Jugendamt mitzuteilen, dass Sie gegenseitig Ihre Kinder betreuen. Wenn das Jugendamt Ihre Adressen aufnimmt, dann wären die Kinder von beiden Seiten über die Gemeindeunfallversicherung versichert. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 24.08.2010


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