Hallo Frau Ochel-Mascher,
ich habe eine 14 Monate alte Tochter. In der Nachbarschaft gibt es eine Familie mit einem ähnlich alten Mädchen. Wir haben abgemacht, daß ich die Tochter der Nachbarn ein bis zwei Nachmittage pro Woche betreue und als Ausgleich meine Tochter entsprechend oft bei den Nachbarn ist.
Wie sieht es in diesem Fall mit der Versicherung bei Unfällen, speziell mit "Personenschaden" aus? Sollten wir eine besondere Versicherung abschließen?
Worauf müssen wir sonst noch achten?
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Regina Ohmer
Mitglied inaktiv - 18.08.2010, 14:10
Antwort auf:
Betreuung Nachbarskind
Hallo Regina,
auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie für Ihre kleine Tochter eine Unfallversicherung abschließen, oder sie in Ihre Unfallversicherung mit aufnehmen lassen. Was Sie auf jedem Fall benötigen ist eine Haftpflichtversicherung!
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit dem Jugendamt mitzuteilen, dass Sie gegenseitig Ihre Kinder betreuen. Wenn das Jugendamt Ihre Adressen aufnimmt, dann wären die Kinder von beiden Seiten über die Gemeindeunfallversicherung versichert.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 24.08.2010