Ich werde im Mai mein Studium wieder aufnehmen und dann in Blöcken 2x 4-6 Wochen Vollzeit aus dem Haus sein. Die Betreuung meines Sohnes möchte ich in der Zeit so regeln: Vormittags wird er von einer befreundeten Mutter betreut und ab dem Mittagessen ist er dann bei seiner Oma. Wie funktioniert das rechtlich? Vermutlich wird er nicht in jeder Woche mehr als 15 Stunden bei der Tagesmutter sein, denn mein Mann ist (unregelmäßig) den ein oder anderen Tag auch mal zu Hause. Hin und wieder werden die 15 aber bestimmt überschritten. Muss sich die Mutter nun für diese 6 Wochen beim JA melden oder gelten bei so kurzen Zeiträumen andere Regeln? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Welche Versicherung nimmt einen schon für 6 Wochen...? Und zu guter letzt: Muss meine Mutter auch irgendwas rechtliches beachten, wenn sie sich regelmäßig um ihren Enkel kümmert oder bleibt das sozusagen "in der Familie"?
Mitglied inaktiv - 08.03.2006, 12:56