"Befristete" Tagesmutter

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: "Befristete" Tagesmutter

Ich werde im Mai mein Studium wieder aufnehmen und dann in Blöcken 2x 4-6 Wochen Vollzeit aus dem Haus sein. Die Betreuung meines Sohnes möchte ich in der Zeit so regeln: Vormittags wird er von einer befreundeten Mutter betreut und ab dem Mittagessen ist er dann bei seiner Oma. Wie funktioniert das rechtlich? Vermutlich wird er nicht in jeder Woche mehr als 15 Stunden bei der Tagesmutter sein, denn mein Mann ist (unregelmäßig) den ein oder anderen Tag auch mal zu Hause. Hin und wieder werden die 15 aber bestimmt überschritten. Muss sich die Mutter nun für diese 6 Wochen beim JA melden oder gelten bei so kurzen Zeiträumen andere Regeln? Wie sieht es mit der Versicherung aus? Welche Versicherung nimmt einen schon für 6 Wochen...? Und zu guter letzt: Muss meine Mutter auch irgendwas rechtliches beachten, wenn sie sich regelmäßig um ihren Enkel kümmert oder bleibt das sozusagen "in der Familie"?

Mitglied inaktiv - 08.03.2006, 12:56


Antwort auf: "Befristete" Tagesmutter

Hallo Bubbles, die befreundete Mutter benötigt für die Betreuung Ihres Sohnes bei 15 Stunden in der Woche und einem einmaligen Zeitraum von max. 6 Wochen sicherlich keine Pflegeerlaubnis. Wenn sie jedoch noch andere Kinder betreut und als Tagesmutter arbeiten möchte, wird sie nicht umhin kommen beim zuständige Jugendamt wegen einer Pflegeerlaubnis nachzuhören. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte diese Mutter jedoch ihre Haftpflichtversicherung darüber informieren, dass sie für diesen Zeitraum ein Tagespflegekind hat. Einige Versicherungen erheben keine zusätzlichen Kosten. Die Großmutter – Familienmitglieder 1. Grades – bekommen bei der Betreuung des Enkels – soweit mir bekannt - keine rechtlichen Vorgaben. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 08.03.2006


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