Auskunftspflicht

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Auskunftspflicht

Guten Tag, inwieweit sind Erzieherinnen einer Kita der Mutter auskunftspflichtig? Ist es nicht unzulässig einer Sorgebrechtigten die Auskunft zu verweigern und auf ein Gespräch "in Ruhe" und erst in einigen Tagen zu verweisen? Danke für die Antwort :-)

Mitglied inaktiv - 14.06.2006, 11:57


Antwort auf: Auskunftspflicht

Hallo Nancy, sicherlich soll der Kita einer Sorgeberechtigten Auskunft geben. Je nach Inhalt dieses Gespräches ist es jedoch nicht gut, wenn das eigene Kind dabei ist und im wahrsten Sinne des Wortes „über“ ihn/sie gesprochen wird. Kinder haben ein feines Gespür für Emotionen und ihnen ist wichtig, dass die Mutter eine gute Beziehung zu der Erzieherin hat, nur so kann es sich auf die Erzieherin einlassen und ihr vertrauen. Ein wichtiges Gespräch kann nicht effektiv sein, wenn es zwischen Tür und Angel stattfindet, so dass man von anderen abgelenkt werden kann - oder wenn es unter Zeitdruck geführt werden muss. Je nach Thema kann ich mir vorstellen, dass es sehr sinnvoll ist, wenn ein Gespräch in Ruhe – in einem separatem Raum - zwischen zwei Gesprächspartnern geführt wird. Es gibt auch Gespräche, die besser etwas Zeitversetzt geführt werden, um weniger „emotional“ zu reagieren. Manchmal möchte auch die Erzieherin vor Beantwortung der gestellten Frage Rücksprache mit einer weiteren Erzieherin nehmen, um konkreter Antworten zu können. Vertrauen Sie den Erzieherinnen, die ihre Arbeit schon einige Jahre machen und Erfahrung in der Kindergartenarbeit und mit den abgebenden Eltern haben. Ich wünsche Ihnen eine gute Gesprächsebene. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 18.06.2006