Anspruch auf KiTa-Platz

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Anspruch auf KiTa-Platz

Hallo, ich bin Lehrerin und werde im Februar 2011 wieder anfangen zu arbeiten. Unser Sohn ist 2 Jahre alt, unsere Tochter knapp 4 Monate. Wir möchten, dass unser Sohn jetzt im Sommer anfängt in den Kindergarten zu gehen. In erster Linie, weil er das will und braucht. Wir haben auch einen Platz in Aussicht, aber die wissen bisher nicht, dass ich aktuell nicht arbeite. Wie sieht es aus, haben wir ein Recht auf den Platz, da ich zum Halbjahr zu arbeiten beginne? Ein späterer Beginn des Kindergartens (zum Halbjahr) ist unwahrscheinlich, da die Kindergartenkinder ja auch nur zum Sommer gehen und so Plätze frei werden... Vielen Dank für Antwort!

Mitglied inaktiv - 04.08.2010, 14:00


Antwort auf: Anspruch auf KiTa-Platz

Hallo ekat, wenn man Ihnen einen Kita-Platz angeboten hat, dann können Sie diesen auch nutzen. Fair ist es, der Kita-Leitung mitzuteilen, dass Sie erst im nächsten Jahr Ihren Job antreten. Leider gibt es - außer in Rheinland-Pfalz und einigen ostdeutschen Bundesländern - noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen u3 Platz. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 10.08.2010


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