als tagesmami arbeiten

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: als tagesmami arbeiten

hallo :0) ich möchte nach der geburt meines 3. kindes im herbst anfangen, als tagesmutter zu arbeiten. das hab ich schon mal ne kurze zeit, llerdings 13 jahre her... und ja hat sich ja einiges getan.. vorraussetzungen ect... jetzt wollte ich mal fragen... wie ist das.. man macht sich damit ja selbstständig ..auch übers jugendamt oder? wie läuft das mit meiner krankenkasse.. die ich nach meinen mutterschutz nämlich selber zahlen muss.... da wir nicht verh. sind und ich danach elterngeld beziehe.. was für versicherungen als tagesmami usw.... ich möchte.. da ja haus und hof dann vorhanden sind, schon 3 bis 5 kinder nehmen... wie is das mit dem finanzamt usw... fragen über fragen :0)

von nutellababe28 am 19.02.2014, 10:23


Antwort auf: als tagesmami arbeiten

Hallo nutellababe, um als Tagesmutter mehr als 15 Stunden die Woche und länger als 3 Monate gegen Entgeld arbeiten zu können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt - d.h. Sie stellen beim örtlichen Jugendhilfeträger einen Antrag auf Erlaubnis zur Tagespflege nach § 43 SGB VIII. Bei Antragstellung erfahren Sie dann von Ihrem Jugendamt in einem ausführlichen Gespräch, welche Voraussetzungen Sie benötigen, damit diese eine Pflegeerlaubnis ausstellen. Hierzu gehört u.a. die 80-stündige Teilnahme an einem Qualifizierungskurs, der auch auf 160-Stunden erweitert werde kann, um die Bundeslizenz in der Kindertagespflege zu erhalten. Da eine Tagesmutter selbstständig tätig ist, muss sie ab einem Einkommen von über 375,00 € Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung für sich abschließen. Ihr örtlicher Jugendhilfeträger erstattet jedoch die Hälfte der Kosten der Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie Kinder über das Jugendamt vermittelt bekommen und betreuen. Diese Erstattungsbeträge sind steuerfrei. Lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt umfassend beraten. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 09.03.2014


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