Absage Krippenplatz

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Absage Krippenplatz

Hallo, ich habe vor ca. 2 Monaten meinen Sohn für nächstes Jahr in der Krippe angemeldet, in der auch der Große in den Kindergarten geht. Habe sofort eine mündl. Zusage bekommen. Jetzt habe ich von der Leiterin auf dem Spielplatz mitgeteilt bekommen, daß die Krippen dann überbelegt wäre und das JA das abgelehnt hätte. Komm mir gerade ziemlich verschaukelt vor und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, da die Alternativen ziemlich unerschwinglich sind und ich dann gleich zu Hause bleiben kann. Liebe Grüße Biotonne

Mitglied inaktiv - 07.07.2010, 14:41


Antwort auf: Absage Krippenplatz

Hallo Biotonne, Da kann man leider nichts machen… Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung würde die Leitung behaupten, keine verbindliche Zusage gemacht zu haben. Die Leitung MUSS eigentlich wissen, das Krippenplätze nicht überbelegt werden dürfen…das ist klar... Leider gibt es - außer in Rheinland-Pfalz und einigen ostdeutschen Bundesländern - noch keinen gesetzlichen Anspruch auf einen u3 Platz sonst könnte man sich beim Jugendamt beschweren oder sogar klagen! Es bleibt nun nur noch die Möglichkeit – wenn Sie gerne arbeiten gehen möchte – beim für Sie zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Tagespflege zu stellen und mit Hilfe der dortigen Sozialarbeiter/innen eine qualifizierte Tagesmutter zu suchen. Je nach finanzieller Höhe Ihres Familieneinkommens und Ihrer Lebenskosten wäre zu klären, ob Sie das Jugendamt bei der Tagespflege finanziell unterstützt. Machen Sie einen Termin aus und lassen Sie sich beraten. Wenn es Ihren finanziellen Rahmen sprengen sollte, dann müssen Sie das Arbeitengehen noch eine Weile hinten an stellen. Einen Versuch ( bzw. ein Gespräch ) ist es aber immer wert – oder? Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 13.07.2010


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