Hallo Herr Dr. Buse und zwar hatte ich von Oktober bis Januar durchgehend 18 Grad in Wohnzimmer und 16 Grad im Flur genauso im 18 Grad im Bad ! Dann funktionierte die Heizung ab Ende Januar ! Da brach Schimmel leicht im Wohnzimmer und auch im Flur aus ! Habe dem vermierter direkt bescheid gesagt ! Da hieß es unzureichend gelüftet jetzt haben wir Ende Juni und der Schimmel Mitlerweile großflächig und auch in jedem Möbelstück zu riechen selbst in unserer Kleidung und ist Mitlerweile auch im Schlafzimmer wo mein Sohn und ich schlafen!! Ich habe jetzt meinen ka gebeten den kleinen zu untersuchen er nahm Blut ab und auch einen rachenabstrich! Mein Sohn hat von Anfang an von Geburt den Schimmel eingeatmet! Er ist jetzt 5 Monate und niest ständig ! Jetzt will mein vermierter mit clor haltigem und ätzenden Sachen den Schimmelbefall Beseitigen !
Jetzt meine Frage wie lange darf ich danach mit meinem 5 Monate alten Sohn nicht in die Wohnung! ? Ich habe schon seit 10 Jahren eine chronische bronischites!
von
heartless22
am 21.06.2014, 08:49
Antwort auf:
was tun wenn der vermieter mit ätzendem und clor haltigem schimmel entfernen
Liebe H.,
das ist eigentlich mehr eine juristische Frage, denn sowohl die fehlende Heizung als auch den daraus resultierenden Schimmelbefall müssen Sie ja als Mieter nicht so einfach hinnehmen. Und wenn eine Gebäude von Schimmel befallen ist, dann sollte die Sanierung durch einen Fachmann und nicht "hobbymäßig" erfolgen, auch und besonders um die Bewohner nicht u gefährden. Der Fachmann weiß auch, wie lange eine Wohnung nicht betreten werden darf nach Behandlung. Wenden Sie sich doch bitte an einen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund.
Alles GUte!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 21.06.2014
Antwort auf:
was tun wenn der vermieter mit ätzendem und clor haltigem schimmel entfernen
Tipp: Frag das auch mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/
Wende Dich an eine Verbraucherschutzzentrale und lass Dir Rechtsberatung geben. Du kannst ggf. die Miete mindern und solltest mittelfristig auch umziehen. Im Interesse des Kindes und natürlich auch in Deinem!
Wenn es bauliche Gründe hat, wird er es nur oberflächlich wegbekommen. Zumal man schon bei leichterem Befall etwas hätte machen müssen. Mieter sind übrigens verpflichtet, schon bei leichtem Schimmel umgehend dem Vermieter Bescheid zu geben, das nur als Hinweis.
Gesund ist es in keinem Fall, weder, lange dem Schimmel ausgesetzt zu sein, noch, die Chemikalien einzuatmen. Lass Dich bitte rechtlich beraten, würde ich Dir ans Herz legen.
Alles Gute!!!
von
m0nika
am 21.06.2014, 10:05