Sehr geehrter Herr Dr. Busse, ich möchte gerne von Ihnen wissen, wie lange man nach einem Vorsorgezeitraum (z. B. ist der von meinem Sohn zur U5 am 25.07.08 abgelaufen) noch eine U5 machen lassen kann, die noch von der Krankenkasse bezahlt wird. Oder muss ich diese jetzt selbst zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 28.07.2008, 02:55