Frage: Krätze beim KV

Seit letzter Woche Dienstag hat der Kindsvater die Krätze diagnostiziert, ich hab ihm als Auflage für den nächsten Umgang gestellt, daß er den Kleinen (2Jahre) erst wieder besuchen kann, wenn er die ärztliche Bescheinigung beibringt, daß er krankheits- und ansteckungsfrei ist. Nun will er den Kleinen morgen oder übermorgen sehen will - ohne diese Bescheinigung beizubringen. Ist er noch ansteckend? Ich will ihn den Kleinen nicht geben, vernünftig oder übertrieben? LG Thaga

Mitglied inaktiv - 03.08.2009, 22:31



Antwort auf: Krätze beim KV

Liebe T., "sehen" ist kein Problem, Krätzmilben werden nur über engen Körperkontakt übertragen. Wenn Sie den Papa für vernünftig halten, dann ist das kein Problem, sonst würde ich auch ein Attest der nicht mehr Ansteckungsfähigkeit verlangen. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 04.08.2009



Antwort auf: Krätze beim KV

hochansteckend...... alles desinfizieren und die wäsche bei 60° waschen. und abstand halten, ganz wichtig. eh das weggeht..... ausserdem brennt das medikament für die haut. mein sohn hatte sich damals angesteckt bei nem kumpel der als austauschschüler in polen war. er hattees keinem gesagt und so haben sich einige bei ihm angesteckt. sehr fies. es sind kleine blässchen an hand und fuss die ganz übel jucken. sehen fast aus wie pickelchen..... aber wie gesagt, juckt ungemein. halte abstand von dem...... das wegbekommen ist schwer. überleben wohl bis zu 5 tage ohne wirt. lg und viel glück

Mitglied inaktiv - 04.08.2009, 00:02