Guten Tag,
bis zu welchem Alter ist eigentlich der Kindersitz mit Rückenlehne Vorschrift? Unsere 8-jährige Tochter ist der Meinung, daß sie nun nur noch auf der Sitzerhöhung sitzen braucht. Ich finde es jedoch mit der Rückenlehne und Kopfstütze sicherer. Dazu gibt es doch bestimmt Richtlinien, oder?
Vielen Dank + liebe Grüße
Kerstin
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 19:20
Antwort auf:
Kindersitz
Liebe K.,
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Das 12. Lebensjahr ist vollendet, wenn das Kind seinen 12. Geburtstag feiert. Eines der beiden Kriterien –älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf. Jedoch sollte man im Einzelfall genau überprüfen, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte (z.B. eine Sitzerhöhung, damit ein optimaler Gurtverlauf gewährleistet wird).
Das Alter des Kindes gibt nur einen Richtwert vor, viel wichtiger ist, dass ihr Kind von Gewicht und Körpergröße in den Sitz passt, daher werden Kindersitze in 5 Gewichtsgruppen eingeteilt:
Gruppe 0: von Geburt bis 10 Kg
Gruppe 0 plus: von Geburt bis 13 Kg
Gruppe 1: von 9-18 Kg
Gruppe 2: von 15-25 Kg
Gruppe 3: von 22-36 Kg
Wichtiger Hinweis: Nicht jedes Kind passt pauschal in einen Sitz seiner Gewichtsgruppe und ebenso passt nicht jeder Sitz in jedes Fahrzeug. Nehmen Sie also immer Ihr Kind zum Kauf mit –es soll sich ja später auch auf längeren Fahrten im Sitz wohlfühlen- und testen Sie den Einbau in Ihrem Fahrzeug.
Entscheidend ist also, was in der Gebrauchsanleitung des Kindersitzes angegeben ist.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 08.05.2009