Sehr geehrter Dr. Busse, für den Antrag auf eine Frühförderung hat unser Kinderarzt den Befund „Entwicklungsverzögerung F88“ festgelegt. Ich habe diesbezüglich versucht im Internet zu recherchieren. Konnte aber nur die Info „Andere Entwicklungsstörung inkl. Agnosie“ finden. Bis zu meinem nächsten Kinderarzttermin ist es sehr lange her. Welche Störungen werden unter F88 festgehalten? Bisher wurde nie von unserem Arzt eine Vermutung über eine Agnosie festgehalten. Ist diese Hirnschädigung ein fester Bestandteil von F88, oder nur als eine Kategorie in dem F88-Spektrum zu verstehen, die vorliegen könnte, aber nicht muss. Vielen Dank für jegliche Aufklärung.
von SaraXX am 11.09.2021, 16:44