Bei meinem Sohn wurde schon vor über 1 Jahr ADS diagnostiziert. Ich habe mir den Verlauf im letzten Jahr angeschaut und dann nochmal ein Elterngespräch mit dem Kindergarten in die Wege geleitet. Sowohl die ADS Spezialistin als auch die Erzieher sind der Meinung, dass Noah es nicht ohne Medikation schafft und aufgrund der bevorstehenden Einschulung möchte ich, dass Noah rechtzeitig medikamentös eingestellt wird.
Mit meinem Exmann ist leider nicht zu reden. Er verweigert rigoros die Therapie und Noahs Zustand hat sich leider verschlechtert, er ist unkonzentriert, kann dem Vorschulunterricht nicht folgen, springt über Tische und Bänke und ist impulsiv und kann nicht still sitzen, von Konzentrationsproblemen ganz zu schweigen.
Mein Exmann ist der Meinung, ich würde spinnen, dabei kümmert er sich fast nie um das Kind und sieht ihn maximal 2-3 Tage monatlich zwecks Umgang.
Ich hatte Hilfe beim Jugendamt gesucht und wollte mich gütlich einigen, das Jugendamt hat aber gesagt, dass mein Exmann keine Stellung zu den Terminen genommen hat. Wenn es keine gütliche Einigung gibt, bliebe mir nur der Gang zum Familiengericht, um die alleinige Gesundheitsfürsorge zu beantragen.
Mein Exmann hat die ADS Spezialistin inzwischen so aufgewiegelt, dass die sagt, sie will in den ganzen Mist nicht reingezogen werden und behandelt nur nach beiderseitiger schriftlicher Einverständniserklärung beider Elternteile.
Wie handhaben Sie so etwas als Arzt? Braucht man wirklich das Einverständnis beider Elternteile bei medikamentöser Behandlung mit Methylphenidat????
Es kann doch nicht sein, dass ich warten muss, bis Noah medikamentös eingestellt werden darf, bis mein letharger Exmann bzw. das Familiengericht in die Puschen kommt, oder?
Denkt denn hier keiner an das Kind? Ich bin wirklich verzweifelt!!!
Bin schon versucht, an die Presse zu gehen.....
Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 05:53
Antwort auf:
gemeinsame Sorge - bei Ritalin Einverständnis beider Elternteile nötig?
Liebe T.,
Gott sei Dank hatte ich in meiner Praxis das Problem noch nie, würde aber auch grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, dass wenn ich die Diagnose gestellt hätte bzw. diese von einem KInder- und Jugendpsychiater bestätigt worden wäre und der Elternteil, der mit in der Praxis ist, einverstanden ist, ich die Behandlung einleiten würde. Ich sehe auch keinen Grund, die Behandlung dieser ganz normalen Krankheit anders zu sehen als z.B. die Behandlung bei Asthma oder ähnlichen chronischen Krankheiten, die ja auch eine lang dauernde Medikation erfordern. Zumal bei entsprechend sorgfältiger vorheriger Untersuchung und rgelmäßiger Kontrolle von dem Medikament kein besonderes Risiko ausgeht. Vielleicht können Sie das so mit ihrem Kinderarzt oder einem Kinder- und Jugendpsychiater besprechen. Natürlich bestünde dann für Ihren Mann die Möglichkeit, das gerichtlich anzufechten. Dem würde ich aber bei klarer Diagnose gelassen entgegensehen und damit hätte ja er den Stress mit den Behörden und nicht Sie. Und vor allem wäre Ihrem Kind geholfen. Zusätzlich zu der medikamentösen Behandlung sollte Ihr Kind aber unbedingt eine heilpädagogische Förderung bekommen und Sie am besten an einem Elterntraining teilnehmen. Dann kann Ihnen noch weniger der Vorwurf gemacht werden, dass Sie nur mit Medikamenten "Ihr Kind ruhig stellen wollen".
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 16.05.2008
Antwort auf:
gemeinsame Sorge - bei Ritalin Einverständnis beider Elternteile nötig?
Also an die Presse würde ich nicht gehen.
Ich kenne das auch. Doch mein Ex-mann war dann doch zum Gespräch gekommen und einsichtig( Betraf Kur)
Manchmal ist es besser wenn die Ex-männer nicht alles wissen. Ich hätte ihn auch ohne seine Zustimmung eingestellt. Wenn er eh kein Interesse hat.
Ich denke dir bleibt nur noch das Familiengericht übrig.-leider Oder
Kannst du ihn nicht überreden ihn mit zum Kinderarzt mitzunehmen der ihn alles erklärt???
Drücke dir die Daumen.
Jane
Mitglied inaktiv - 16.05.2008, 13:17