Hallo Herr Dr. Busse,
unsere Zwillinge (1 J.) haben sehr stark Bindehautentzündung. Bei unserem Sohn (4 J.) hat es auch etwas angefangen, er blieb vom Kiga zuhause und der Ki-Arzt meinte, es wäre Bindehautentzündung. Wenn aber heute nichts mehr in den Augen zu sehen ist, braucht er keine Antibiotikum und könnte morgen wieder in den Kiga. Nun möchte aber unser Kiga eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Ki-A. Die kostet mich aber 5 EUR. Kann das sein?? Finde ich irgenwie geldmacherei... Unser Kleine hat sehr oft Bindehautentzündung, d.h. wenn die mal in der Krippe ist, kann ich alle 6 wochen 5 EUR für die Bescheinigung hinlegen?!?!?!
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Gruß, silli
Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 17:03
Antwort auf:
Gebühren bei Kinderarzt
Liebe S.,
Krankenkassen bezahlen nicht für solche Bescheinigungen und Ihr KInderarzt ist verpflichtet, dafür eine Gebühr nach seiner Gebührenordnung zu nehmen. Das Problem sind die KITAs, Schulen etc. die immer mehr Bürokratie wollen und für jede noch so ungefährliche Krankheit, für die das Infektionsschutzgesetz weder die Pflicht zum Arztbesuch noch eine "Bescheinigung zur Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung fordert" ein ärztliches Attest haben wollen. Hier können nur die Eltern auf die Barrikaden gehen und solche unsinnige "Attesteritis" beseitigen. Reden Sie mit den Erzieherinnen und dem Elternbeirat und fragen Sie doch mal, auf welche Vorschrift sich die KITA bezieht.
Alles GUte!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 28.06.2010
Antwort auf:
Gebühren bei Kinderarzt
Wenn der Kiga das verlangt .Der Kinderarzt darf für das Attest Geld verlangen. Für eine Bindehautentzündung brauchte ich aber noch nie ein Attest für Krankheiten wie masern ,Windpocken schon.
Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 17:08