Hallo Herr Dr. Busse! Ich habe die Krankenkasse um Kostenübernahme für ein Amblyopiescreening (war unauffällig) für unsere Tochter (7 1/2 Monate) gebeten, welches mit der Begründung "Der Gesetzgeber hat diese (Untersuchung) aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen. Deshalb dürfen wir Ihnen die Kosten leider nicht erstatten." Mein Mann und ich sind beide Kurzsichtig und haben eine Hornhautverkrümmung. Beide Großeltern mütterlicherseits sind Glaukompatienten. Ich wollte wissen, ob die Aussauge der Krankenkasse der Wahrheit entspricht, oder ob es eine Möglichkeit der Kostenübernahme gibt! Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 13.08.2010, 16:38