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Geschrieben von Mimi987 am 03.07.2018, 20:05 Uhr

Verreisen in der Nebensaison

Zu deiner Frage - ja das wird hier genauso streng gehandhabt. Die Chance auf einen NOTbetreuungsplatz bekommt man nur und auschliesslich mit Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung BEIDER Eltern.

Denn es gibt viele Eltern in Betrieben, die im Sommer den Urlaub genau da benötigen, da sie Schulpflichtige Kinder haben und somit keine Ausweichmöglichkeit haben. Die gehen den Eltern in den Betrieben vor, die keine SCHULpflichtigen Kinder haben. DANN bekommt man die Bescheinigung des Arbeitgebers.

Es geht ja auch um eine Notbetreuung. Das ist keine Ausweichmöglichkeit um Urlaub günstiger zu machen.
und ja wir machen in der Nebensaison Urlaub, allerdings nicht wegen des Sparens, sondern weil mein Mann ohne schulpflichtige Kinder in den Ferien schlicht keinen Urlaub bekommt. Wir bilden die drei Wochen im Sommer alleine durch mich ab. Ich kann die Arbeit schieben.

Von daher bekommen wir beide auch keinen Notbetreuungsplatz, den ich bekomme keine Bescheinigung.

Ich finde es persönlich recht unangemessen, eine Notmöglichkeit zum privaten Nutzen zu gebrauchen. Das ist wie mit Schnupfen in die Notaufnahme.

Ich begrüsse da die strenge Handhabung.

Abgesehen davon würde ich es meinem Kind nur ungern antun in einer komplett fremden Umgebung, ohne Eingewöhnung, mit fremden Kindern und fremden Betreuern die Zeit abzusitzen, nur um 3,50 zu sparen.

Plant euren Urlaub sorgfältig, dann könnt ihr auch in Nebensaison fahren und trotzdem die Betreuung selbst hinbekommen.

 
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