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Geschrieben von IngoAC am 24.06.2014, 16:41 Uhr

um Himmels Willen wie ist denn hier die Einstellung????

Moin Troll!

"Und ich erwarte von meinen Kindern wenn sie wo was kaputt machen dass sie dafür gerade stehen das war auch so als mein 3-jähriger ausversehen mit seinem Kinderbesen eine Heckscheibe im Auto eingeworfen hatte - die Haftpflicht ist dafür aufgekommen - wofür sie auch da ist - war keine Absicht er hat nur rumgespielt und den Besen kreiseln lassen - ich wäre nie auf die Idee gekommen das nicht zu tun. Sohnemann musste auch mit zum Nachbar um das Unglück zu beichten."

Die Haftpflicht kommt dafür nicht auf, da das Kind nicht Deliktfähig ist und daher der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Ausgenommen ist nur eine grobe Verletzung der Aufsichtpflicht was in diesem Fall auszuschließen ist.

DAS WAR VERSICHERUNGSBETRUG!!!

Juristisch standen die Kinder unter der Aufsicht der Erzieher und daher haftet niemand oder die Erzieher.

LG
Ingo

 
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