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Geschrieben von IngoAC am 24.06.2014, 15:08 Uhr

Stoffwindel?

Moin,
unsere Kita macht da Gott sei Dank keine Probleme, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Bequemlichkeitsklausel nach Inkrafttreten des Rechtes auf Kinderbetreuung legal ist. Die Kindergärten werden zu fast 100% aus öffentlichen Mitteln bezahlt, und da kann normaler weise nichts in den Verträgen stehen was der Gesetzlich garantierten Betreuung im Wege steht.

Aber frage mal Frau Bader hier im Forum (Recht), die sollte dir sagen können wie das juristisch aussieht.

Es könnte gut sein, daß dir bei solchen evtl. illegalen Zwangspausen Verdienstausfall und Rückerstattung der Beiträge zusteht, da die Kita die Leistung verweigert.

LG
Ingo

 
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