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Geschrieben von laura86 am 13.11.2012, 9:41 Uhr

Sorgerechtsverfügung ist das sinnvoll?

Hallo ihr lieben ich mache mir schon länger gedanken darüber wo mein kind bleibt wenn mir mal was passiert. Mein sohn (wird im februar 5) lebt bei mir und der vater und ich habe das gemeinsame sorgerecht. Ich bin mit meinem neuen partner verheiratet, somit ist es ja sein stiefsohn. Jetzt ist es so das ich gerne wissen möchte ob nach meinem ableben mein teil des sorgerechts auf den leiblichen vater übergeht oder ob der stiefvater das auch bekommen kann. Und muss mein sohn dann beim leiblichen vater leben? Oder kann er bei meinem mann weiterhin leben?

 
11 Antworten:

Re: Sorgerechtsverfügung ist das sinnvoll?

Antwort von rabbit80 am 13.11.2012, 10:17 Uhr

sowas kann Dir ein Notar besser erklären, zumal es auf jeden Fall schriftlich festgelegt werden muss.
Da Dein Mann kein Sorgerecht hat, wird er Deinen Sohn nicht bekommen, ausser der Vater kann oder will sich nicht um ihn kümmern. Dann würde aber das Jugendamt dazwischen kommen und dann erst entscheiden.

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Re: Sorgerechtsverfügung ist das sinnvoll?

Antwort von bummi-mama am 13.11.2012, 10:30 Uhr

Wenn Dir was passiert, bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht, da ihr es ja jetzt beide habt. Willst Du das nicht, müsstest Du das ändern bevor etwas passiert, aber das ist nicht einfach so gemacht, denn der leibliche Vater hat auch Rechte und du kannst ihm ohne wichtigen Grund nicht das Sorgerecht wegnehmen. Wie sieht er die Sache. Wenn Dir was passiert, wie stellt er sich das dann vor? Will er euer Kind dann bei sich haben? Oder darf es bei deinem Mann bleiben? Vielleicht wenn ihr euch einig seid, kann man ja sowas beim Anwalt/Notar festlegen? Lass dich beraten und entscheidet bitte GEMEINSAM IM SINNE DES KINDES!!!!
Dein jetziger Mann hat da im Moment keine Rechte!

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@bummi mama

Antwort von laura86 am 13.11.2012, 10:53 Uhr

Wie der leibliche vater das sieht weiß ich nicht und er wird darüber wahrscheinlich auch keine gedanken machen. Ich habe gehört das dass kind auf keinen fall aus seinem umfeld genommen werden darf und zwar dann der leibliche vater zwar sorgerecht hätte, dem stiefvater aber keinenfalls den umgang verbieten darf weil das kind es ja bisher so gewohnt war. Da mein mann und mein der vater des kindes sich aber überhaupt nicht verstehen wird es schwierig. Du hast mich falsch verstanden, ich möchte dem leiblichen vater ja nicht seine hälfte vom sorgerecht wegnehmen sondern wenn mir was passiert ob die hälfte von "meinem" sorgerecht auf den stiefvater übertragen werden kann. So wie ich erfahren habe setzt jedes elternteil (sofern er das möchte)selber eine sorgerechtsverfügung auf die bei einem notar hinterlegt werden kann.

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Re: @bummi mama

Antwort von MadamePompadour am 13.11.2012, 10:57 Uhr

"sondern wenn mir was passiert ob die hälfte von "meinem" sorgerecht auf den stiefvater übertragen werden kann. "

nen das geht nicht. Der leibl. Vater ist allein Sorgeberechtigt dann.

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Re: @bummi mama

Antwort von Nase am 13.11.2012, 11:03 Uhr

Hat das Kind denn ein gutes Verhältnis zu seinem Vater und ist regelmäßig dort?

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@Nase

Antwort von laura86 am 13.11.2012, 11:11 Uhr

mein sohn ist alle 14 tage bei seinem vater und das verhältnis ist relativ. Mein sohn ist halt nicht gerne da.

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Re: @bummi mama

Antwort von bummi-mama am 13.11.2012, 11:17 Uhr

Sorry, wenn die Antwort etwas schroff war. Nee also dein Sorgeteil kann man nicht auf einen "Fremden" übertragen und erst recht nicht automatisch. Es bleibt Euch wohl nichts übrig, als einen rechtswissenden Anwalt zu befragen. Wie ich das denke, wird es schwer eine passende Lösung zufinden. Zumal ihr Euch alle nicht einig und nicht "grün" seid. Alle an einen Tisch und Entscheidungen treffen, sonst kann Euer Kind schonmal eine Tasche bei deinem Exmann deponieren, denn da wird er dann erstmal leben müssen.

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Noch was...

Antwort von bummi-mama am 13.11.2012, 11:23 Uhr

Ich glaube nicht, dass man eine Sorgerechtsverfügung allein machen kann (Du in dem Fall), wenn Dein Ex auch Sorgerecht hat. Das kann man, wie alles beim gemeinsamen Sorgerecht doch nur gemeinsam entscheiden. Das ist ja das verzwickte am gemeinsamen Sorgerecht. Stell Dir vor, deinem Kind passiert was Schlimmes, und du sagst "Stecker raus" bei der Beatmungsmaschiene und der Vater sagt "Nee, weiter beatmen". Dann habt Ihr auch den Hut auf. Ihr müsst ALLE Entscheidungen gemeinsam treffen. Das ist so bei gemeinsamer Sorge!

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Re: Noch was...

Antwort von laura86 am 13.11.2012, 11:28 Uhr

also so wie man es mir gesagt hat kann man es gemeinsam machen muss man aber nicht und die eltern können es jeweils getrennt aufsetzen. Mache mich da nochmal schlau. Vielen lieben dank

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Re: Noch was...

Antwort von bummi-mama am 13.11.2012, 11:32 Uhr

Dann riskierst Du einen saftigen Rechtsstreit. Dein Mann bekommt deinen letzten Willen und dein Ex will auch das Kind, da er ja Sorgerecht hat. Dann bekriegen sie sich Jahrelang per Gericht um das Kind und wer es bekommt. Willst Du das wirklich? Ich würde an Eurer aller Stelle über den Schatten springen und gemeinsam was festlegen und dann könnt ihr alle ruhig schlafen!

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Re: Noch was...

Antwort von rabbit80 am 13.11.2012, 12:23 Uhr

wenn es im Fall der Fälle nicht klar ist und es zu einem Rechtsstreit kommt, kann es sogar sein, daß Euer Kind in eine Pflegefamilie kommt im schlimmsten Fall. Also klärt es besser gemeinsam.

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