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Geschrieben von Sockenfee am 26.08.2008, 10:31 Uhr

Sind die denn besch....?

Hallo,

wenn Du einen Gebührenbescheid bekommen hast, muss doch auch vorher ein Vertrag geschlossen worden sein?

Falls ja - na bitte, Du hast einen Vertrag, bestehe auf Erfüllung.

Ansonsten würde ich auch dem Jugendamt Druck machen - Du musst schließlich wieder arbeiten.

Wer hat Dir denn mitgeteilt, das dein Kind nicht kommen darf? Ist das schriftlich erfolgt?

So einfach würde ich mich da nciht ins Bockshorn jagen lassen....

 
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