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Geschrieben von 3wildehühner am 19.08.2018, 9:58 Uhr

Schweigepflichtsentbindung

Du Widersprichst dir ständig selber!

Du möchtest keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, aber sowieso nicht die zukünftige Schule dem Kindergarten mitteilen.

Du beschwerst dich darüber, dass das nächstälteste Kind „erst“ im Januar 6 wird, schreibst dann aber, dass er zurückgestellt wurde, weil er nur mit jüngeren Kindern spielt.

Du schreibst, er sei zurückgestellt worden, weil er klein für sein Alter ist und nur mit Jüngeren spielt, dann schreibst du aber, dass er zum Kinderpsychologen geht.

Weißt du eigentlich, dass in Baden-Württemberg der Stichtag der 30.9. ist? D.h. dort ist dein Kind noch mal älter als die anderen Kinder. Und natürlich ist es für die aufnehmende Grundschule gut zu wissen, wo genau seine Probleme liegen. Denn nur wegen der Größe und jüngeren Spielpartnern wird kein Kind zum Psychologen gehen und auch nicht zurückgestellt werden!

Setzt bitte einfach mal die rosarote Brille ab und sehe deinem Kind zuliebe die Situation realistisch!

 
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