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Geschrieben von fräuleinsonnenschein am 29.09.2011, 13:18 Uhr

Rechtliche Frage: was darf das FSJ im Kiga allein?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben. Darf die FSJ-lerin alleine im Kiga Schlafwache machen und darf sie überhaupt alleine die Gruppe betreuen? Darf die FSJ-lerin alleine mit einer Erzieherin 15 Kinder (2-6Jahre) alleine im Wald (Waldkiga) betreuen?
Hintergrund: bei uns war es bisher so, das zwei Erz.(davon eine Heilpädagogin -die Kigaleiterin) die Gruppe im Wald betreut haben. Jetzt ist seit September eine FSJ da, seitdem geht die eine Erz (Kigaleitung) nicht mehr mit in den Wald u auch mittags sitzt wohl nur die FSJ da zur Schlafwache. Ich habe das Gefühl, seitdem geht ziemlich viel unter, u meine Tochter (fast3) geht seitdem nicht mehr gerne hin, da einfach zuviel Tohuwabohu herrscht.
Ist diese Betreuung in der Art rechtlich überhaupt korrekt?

LG

 
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