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Geschrieben von Biba am 31.10.2012, 19:02 Uhr

nur weil eine Erz einem Kind in welcher Form auch immer den Mund zuhaelt ist sie nicht

es geht nicht darum, das eine Erzieherin mein Kind nicht "anfassen" darf! Es geht darum, dass ich es absolut nicht hin nehmen würde wenn jemand versucht auf diese oder ähnliche Weise mein Kind zurecht zu weisen!

Die Praktikanten hat doch selbst gesagt; Ich habe das Kind nicht auf den Mund gehauen sondern "nur" den Mund zugehalten!
Klar, wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht aber dann sollte man auch gefälligs für die Fehler gerade stehen! Abgesehen davon, finde ich , dass man sich in so einem Bereich sowie Arzt, Altenpfleger , Kindergärtnerin ect solche Fehler einfach nicht erlauben darf!

hmmm, Sie hätte auch einfach Ihren mund gestenhaft zu halten Können! Wäre die selbe Wirkung gewesen aber ohne dem Kind " zu nahe " zu kommen!

Was die Ansprüche der Eltern angeht ist es vielleicht manchmal überzogen (kleidung ect. ) aber ich kann nur von mir sprechen und ich finde, ich bezahle die Betreuung meines Sohnes und dann möchte ich auch bitte, dass er in meinem Sinne gefördert, gefordert wird. Ne Menge spaß hat ect. Der Kindergarten hat die Aufgabe Familienergänzende Erziehung zu leisten und das dann bitte auch in meinem Sinne! Was das Beispiel mit dem Zuhalten des Mundes angeht, hätte ich mit Sicherheit härter reagiert....

 
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