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Geschrieben von Johanna3 am 08.07.2018, 23:31 Uhr

Nein.

Nein? Wenn die Hälfte der Klamotten nicht getragen wird, ist die Bezeichnung "halbnackt" korrekt. In Badekleidung dürfen die Kinder plantschen. Nackt jedoch nicht. Und Umziehen ist nur drinnen erlaubt.

Und es reicht nicht aus, unerwünschte Fotos einfach zu löschen. Sie dürfen gar nicht erst entstehen. Immerhin wird auch auf der Digitalkamera etwas gespeichert - und in den meisten Fällen lassen sich sogar gelöschte Bilder wiederherstellen. Wobei es ja wirklich zu nichts gut ist, wenn Kinder beim Baden fotografiert werden.

Auch wenn das neue Datenschutzgesetz einiges kompliziert macht - sinnvoll finde ich es durchaus.

 
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