Geschrieben von kia-ora am 20.11.2022, 12:57 Uhr |
Luftbuchungen - Fördergelder
Bei der Anmeldung gibst du die Wunsch-stundenzahl für das erste Kindergartenjahr an. Bei der Eingewöhnung wird das nicht vom Betrag her oder so reduziert. Wozu auch? Die Erzieher stehen dir ja in dieser Zeit zur Verfügung. Hier spricht man nicht von einer Luftbuchung, weil es ja möglichst bald auf die gemeldete Stundenzahl hinauslaufen soll.
Ich kenne es so, dass Kindergärten zur Luftbuchung auffordern, wenn das Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Dann sind auch Eltern, die ihre Kinder früher abholen, bereit einen 45 Stundenplatz zu nehmen.
Für den Kindergarten ist es natürlich einfacher ein Kind zu betreuen, was bald in die Schule kommt und gar nicht am Nachmittag da ist, als ein 2jähriges, deren Mutter bis 16uhr arbeitet.
Ich habe es selbst erlebt, dass die Kiga-leitung Eltern dazu auffordert. So ist es am Nachmittag schön ruhig im Kindergarten!
- Luftbuchungen - Fördergelder - Bertl11 19.11.22, 23:52
- Re: Luftbuchungen - Fördergelder - Mamamaike 20.11.22, 2:20
- Re: Luftbuchungen - Fördergelder - kia-ora 20.11.22, 12:57
- Re: Luftbuchungen - Fördergelder - Ich-bins 24.11.22, 9:59
- Re: Luftbuchungen - Fördergelder - Mamamaike 20.11.22, 2:20
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von kodi27 27.09.2012
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