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Geschrieben von Nachtwölfin am 09.02.2015, 18:31 Uhr

laborproben

Kommt auf das Labor an. Der Patient bekommt halt eine Fallnummer und einzelne Proben eine Probennummer. In manchen Laboren (v.a.Großlabore) bleiben die Patienten zur Bearbeitung Nummern, aber zur Befundung braucht es natürlich schon den Namen. In anderen Laboren bleiben Name und Nummern zusammen. Wäre ja umständlich, wenn ich im Notfalllabor einen eiligen Wert durchtelefonieren muss und vorher erst detektivisch die Identität des Patienten ausklamüsern.

Und selbstverständlich besteht Schweigepflicht und diese hat sie genaugenommen nicht gebrochen. Oder weißt du um wen es sich handelt und in welcher Einrichtung etc?

 
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