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Geschrieben von Philo am 11.04.2019, 20:46 Uhr

Krippenregeln

Hallo,
zu Deinen Fragen:
Die Aufsichtspflicht ist an die Erzieher übergeben, sobald das Kind sich bei einer Erzieherin per Handschlag meldet. So habe ich das vor 20 Jahren in der Erzieherausbildung gelernt und so wird es in den KiTas gehandhabt, in denen ich arbeite und gearbeitet habe.
Zum Abmelden bei Krankheit: Das gehört für mich zum guten Ton, dass ich mein Kind bei Krankheit abmelde. Ich melde mich bei meinem Chef ja auch ab, wenn ich krank bin.
LG, Philo

 
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