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Geschrieben von SabineHelmchen am 10.03.2019, 15:57 Uhr

Kita-Gebühren

Hallo
Wir wohnen im Landkreis Havelland. Dieser besteht aus diversen Gemeinden, von denen sich jede ihre eigene Beitragsordnung strickt.
Unserer Gemeinde war es zum 1. Geburtstag unseres Sohnes und somit dem Ende meiner Elternzeit nicht möglich uns einen Betreuungsplatz (weder Tagesmutter noch Kita) zur Verfügung zu stellen.
In Absprache mit dem JA haben wir uns dann einen Platz bei einer Tagesmutter selbst gesucht (per Bescheid anerkannt durch das JA). Wir nehmen dafür täglich einen Umweg von 20 km in Kauf.
Unsere Gebühren wurden nun aber nach der Wohnortgemeinde berechnet - die Gemeinde die uns den Rechtsanspruch auf eine Betreuung nicht erfüllen kann!
Hier liegen die Kosten monatlich um 150€ höher, als in der Gemeinde wo unser Zwerg tatsächlich betreut wird.
Würde dies ja verstehen wenn wir uns dies gewünscht hätten, aber wir sind dadurch ja ohnehin schon mehr belastet.
Ist es rechtlich tatsächlich so dass der Wohnort zugrunde gelegt wird, auch wenn dieser seinen Pflichten gar nicht nachkommt?
Danke
Sabine

 
4 Antworten:

Re: Kita-Gebühren

Antwort von kati1976 am 10.03.2019, 16:06 Uhr

Hallo

Stelle DEINE Frage doch mal IM Rechtsform von Frau Bader da kann bestimmt jemand helfen.

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Re: Kita-Gebühren

Antwort von basis am 10.03.2019, 20:04 Uhr

Das würde ich auch eher mal einen Anwalt fragen. Bei uns wird der Beitrag von der KiTa bzw deren Träger erhoben. Die Gemeinde schießt zu. Bei den Auswärtigen muss deren Gemeinde den entsprechenden Zuschuss tragen, da sie die Kinder in der eigenen Gemeinde nicht betreuen kann. Die Elternbeiträge hängen ausschließlich von den gebuchten Betreuungszeiten ab. Das wird durch die Gemeinden ausgetauscht. Ob und welchen gesetzlichen Rahmen es dafür gibt, kann ich dir leider auch nicht sagen.

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Re: Kita-Gebühren

Antwort von SabineHelmchen am 10.03.2019, 21:24 Uhr

Vielen Dank
Klingt zumindest erstmal als wäre der Kostensatz der Gemeinde in der unser Zwerg betreut wird maßgeblich.
Habe den Beitrag kopieret und in dem Rechtsforum gestellt.
Vielleicht kann mir ja die Anwältin helfen....
Liebe Grüße

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Re: Kita-Gebühren

Antwort von Tini_79 am 11.03.2019, 6:40 Uhr

Wir wohnen in Oberhavel :-)

Hier war es ganz genauso. Die TaMu war im Nachbarort und die Gebühren wurden von unserer Stadt entsprechend unserer Satzung erhoben.

Dass ihr einen großen Umweg habt (bei uns waren es nur 7 km/ Strecke, allerdings brauchten wir extra einen zweiten PKW), ist zwar blöd, aber dafür gibt es leider keine "Entschädigung".

Ggf. würde ich versuchen, das beim Lohnstwuerjahresausgleich geltend zu machen, denn Schuld trägt ja die Stadt und ohne diesen Umweg hättest du nicht arbeiten können.

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