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von alemana_mex  am 15.03.2015, 20:16 Uhr

Kindergartenwechsel -rechtliche Frage

Wir wohnen im Landkreis und bei uns im Dorf geht unsere Kleine auch in den Kiga.
Wir schaffen es mit unseren Arbeitszeiten fast nicht innerhalb der Öffnungszeiten die Kleine abzuholen.
Ich wollte sie nun in einen Kiga in der Nähe meiner Arbeit, also in der Stadt, geben.
Jetzt sagte man mir, das unsere Gemeindeverwaltung dies erst zustimmen muss und es auch verweigern kann.
Stimmt das?
Ich dachte man hätte freie Kiga Wahl. Erst ab der Schule müsste man in die Sprengelschule.

LG alemana_mex

 
6 Antworten:

Re: Kindergartenwechsel -rechtliche Frage

Antwort von Ami80 am 15.03.2015, 21:12 Uhr

Das weiß ich nicht genau, was aber vielleicht auf dich zukommen wird sind zusätzliche Kosten für die Betreuung in der Stadt.
So ist das bei uns. Und das sind über 300€ Pro Monat.

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Re: Kindergartenwechsel -rechtliche Frage

Antwort von Muffin85 am 15.03.2015, 21:13 Uhr

Erstmal gibt es auch für deinen bestehenden Kindergartenvertrag Kündigungszeiten. Dann ist vermutlich der neue Kindergarten in einem anderen Einzugsgebiet und unterliegt somit einer anderen Jugendamtsstelle, Kinder aus dem jeweiligen Ort haben Vorrang..wenn Plätze frei sind könntest du Glück haben.

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Re: Kindergartenwechsel -rechtliche Frage

Antwort von Susanne.75 am 15.03.2015, 21:42 Uhr

Es ist so, dass die Gemeinde einen Großteil der Betreuungskosten trägt. Der eigene Beitrag ist nur ein geringer Teil. Wenn dein Kind woanders in den KiGa geht, dann muss man einen Antrag auf Kostenübernahme bei der eigenen Gemeinde im Wohnort stellen. Die zahlen dann quasi ihren Teil an die Gemeinde, in der das Kind dann in den KiGa geht.
Die Kosten übernehmen sie aber in der Regel nur, wenn sie ohnehin zu wenig Plätze haben und die Kinder daher außerhalb unterbringen müssen. Von daher kann es schwer werden, euer Kind außerhalb des Wohnortes unterzubringen.

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Re: Kindergartenwechsel

Antwort von Windpferdchen am 16.03.2015, 9:41 Uhr

Rein rechtlich darfst Du Dein Kind auch in Timbuktu in den Kindergarten schicken, wenn Du das möchtest. Gibt es allerdings zu wenige Kiga-Plätze im anderen Kiga, werden Kinder aus der eigenen Stadt oder Gemeinde bevorzugt. Viele Kigas akzeptieren es aber, dass ein gemeindefremdes Kind kommt, wenn der Kiga in der Nähe des Arbeitsplatzes der Mutter liegt, so wie bei Euch!

Natürlich stimmt, was die Vorrednerinnen sagten: die Kosten für einen Kiga außerhalb Eurer Gemeinde könnten höher sein. Aber das muss nicht so sein, ich würde einfach mal anrufen und das erfragen.

Achte auf die Kündigungsfrist, die im jetzigen Vertrag steht, die musst Du grundsätzlich einhalten. Nur mit Kulanz auf Seiten der Kiga-Leitung kommt man vorzeitig aus dem Vertrag, das muss man ggf. im Gespräch versuchen, oft klappt das aber.

Ich habe übrigens mit meinen Kindern auch einmal den Kiga gewechselt, wir waren im ersten unzufrieden.

Was die Zustimmung Eurer Gemeinde angeht: Ruf dort selbst an, es reicht nicht, sich auf Hörensagen zu verlassen. Kläre selbst, wie die Bestimmungen wirklich sind. Es könnte sein, dass mit Zustimmung gemeint ist, dass auch ein Platz in einem gemeindefremden Kiga für Dich bezuschusst wird, das wäre ja dann etwas Gutes. Gib unbedingt an, dass der jetzige Kiga wegen der Arbeitszeiten nicht funktioniert und der neue arbeitsplatznah liegt!

Ruf' gleich bei der Gemeinde und auch im neuen Kiga an. Keine Internet-Suche kann Dir diese Aufgabe abnehmen, Du musst es einfach schnell selbst klären!

LG

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Re: Kindergartenwechsel

Antwort von SallyBW am 16.03.2015, 11:57 Uhr

Einfach bei der Gemeinde nachfragen, wie es bei Euch so gehandhabt wird. Bei uns kann man sich nur auf die Warteliste setzen lassen, wenn man in der Gemeinde wohnt (zu wenige Plätze).

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Danke euch!

Antwort von alemana_mex am 16.03.2015, 19:27 Uhr

Ja ich hatte sowohl bei. jugendamt der Stadt wie auch bei der Gemeinde schon nachgefragt.
Und die Mitarbeiter hatten mir völlig unterschiedliche Aussagen gegeben.
Deshalb wollt ich etwas in der Hand haben worauf ich mich berufen kann.
Denn keiner der Mitarbeiter wollte mir seine Aussagen schriftlich geben.

ABER, heute habe ich endlich etwas schriftliches bekommen.
Falls es jemanden interessier, ist aber für Bayern, in anderen Bundesländer weiß ich es nicht.
Seit der Novolierung des BayKiG besteht freie Kindergartenwahl.
Der ortsfremde KiGa muss der Heimatgemeinde das Kind und die gebuchten Stunden melden und diese bezahlen den Zuschuss an den KiGa. Wir selbst müssen nur den "normalen" Beitrag bezahlen. Bzw. Im letzten Jahr vor der Einschulung werden 100€ Bezahlt damit es frei ist. Den Restbetrag (wären bei uns 12€) müssen wir dann bezahlen.

Wir müssen nur einen KiGa mit frien Plätzen finden.

Danke euch

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