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Geschrieben von Pantoffelchen am 19.01.2013, 13:04 Uhr

Kindergartenplatzvergabe bindend?

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Mein Sohn hat eine Zusage für einen Kindergartenplatz bekommen. Nun habe ich gestern ein Gespräch mit einer Bekannten geführt, die auch Erzieherin ist, und sie meint, dass für eine Zusage die Mutter berufstätig sein muss. Andernfalls kann der zugesagte Platz weggenommen werden und ans Kind einer Berufstätigen vergeben werden.
Ich bin nicht berufstätig, mache aber in Abendform eine Weiterbildung, ist also die Teilzeitform. Gilt das auch als berufstätig? Weiss nicht, obs auch berücksichtigt wird, aber mein Mann arbeitet in Vollzeit und studiert auch in Abendform. Könnt ihr mir sagen, ob wir auf der Abschussliste stehen könnten dadurch, dass ich nicht arbeiten gehe??

Und noch eine Frage hinterher. Kann uns der Platz, bei einem unterschriebenen Kindergartenvertrag, weggenommen werden und an eine berufstätige Mutter vergeben werden?

 
30 Antworten:

Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 13:40 Uhr

Hallo

Bei uns müssen die Unterlagen bei Unterschrift dann abgegeben werden. Arbeitsgeberbescheinigung etc.
Sind die dann nicht da, dann ist die mündliche Zusage hinfällig.

Aber: Es kommt immer darauf an wie viele Plätze da sind.
Auf dem Land sieht es da sicherlich anders aus als in der Stadt.

Was heisst denn in Abendform ?

Ich persönlich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einer berufstätigen Mutter den Platz zu blockieren, obwohl ich Zuhause bin und ihn nicht zwingend benötige.

Aber das kannst nur Du entscheiden.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Pantoffelchen am 19.01.2013, 13:50 Uhr

Laut deiner Aussage würde das heissen, dass ich nichts tue, was nicht stimmt. Auch wenn ich nicht morgens arbeiten gehe, so ist mein Schultag mit dem Nachhausekommen nicht zuende. Ich muss viel für die WEiterbildung (wird wie ein Studium angesehen) an Hausaufgaben erledigen und lernen. Mein Mann kann mir den Kleinen nur selten abnehmen da er selber viel zu tun hat mit der Arbeit und dem Studium. Großeltern haben wir hier keine, die helfen. Ich brauch also den Kigaplatz genau so, wie eine, die arbeitet. Aber das stand hier auch nicht zum Gespräch. Denn unsere Situation habe ich bei der Kigabesichtigung und Anmeldung beschrieben. Sie haben uns also den Platz mit dieser Info versprochen. Nun habe ich aber Angst, nach dem Gespräch mit der Bekannten, dass uns der Platz dann irgendwann wieder weggenommen wird.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 13:57 Uhr

Ich habe Dich gefragt was Abendform bedeutet !
Und nicht gesagt dass Du nichts tuts,
Dennoch ist die Frage ( und das ist von Region zu Region unterschiedlich ) welche Vorgaben bei Euch sind um einen Platz zu bekommen.

Wie alt ist Dein Kind denn ? Ab drei hast Du einen Anspruch auf 4 Stunden, egal ob Arbeit oder nicht.

Und ja, es ist ein Unterschied in der Dringlichkeit, ob man sich weiterbildet ( was ich ganz toll finde ) oder arbeiten muss ! um seine Familie zu ernähren.

Wenn der KIGA aber genau weiss was Du machst, und Du nun die Zusage hast, dann würde ich mir keine Gedanken machen. Dann ist es ja relativ sicher, dass das auch so bleibt.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Pantoffelchen am 19.01.2013, 14:02 Uhr

Danke, das beruhigt mich shcon etwas. Aber wie sieht es aus, wenn wir den Vertrag unterschreiben. Kann der Platz dann uns trotzdem weggenommen werden?
Abendform heisst, mein Unterricht fängt um 17:45 an.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 14:25 Uhr

Ich kann ja nur sagen wie es bei uns ist, aber da müssen alle Unterlagen vor der Unterschrift vorgelegt werden.
Wenn Du unterschreiben kannst, dann ist das auch verbindlich. Es sei denn im Vertrag selbst steht drin, dass so eine Arbeitgeberbescheinigung bis dann und dann nachgereicht werden muss.

Bei uns wollen sie einmal im Jahr Abrechnungen sehen.
Zum einen wegen der Berechnung der Gebühren, zum anderen wegen der Berechtigung auf die Stunden.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Pantoffelchen am 19.01.2013, 14:37 Uhr

Alles klar, werde ich ja dann beim Vertragdurchlesen feststellen, ob wir weiterhin bangen müssen. Danke dir.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von moppi27 am 19.01.2013, 17:28 Uhr

Bei uns ist eine Platzvergabe bindend und uns ist es ehrlich gesagt wurscht was die Eltern arbeiten und ob sie überhaupt arbeiten.
Rein rechtlich hat jeder Anspruch auf einen Platz.

Wir verlangen auch keine Unterlagen, für was auch immer.

LG (wir sind übrigens in Bayern, katholisch, falls dir das was bringt)

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von dhana am 19.01.2013, 17:29 Uhr

Hallo,

Kindergarten (3-6jährige) oder Krippe (0-3jährige) - bei uns ist es so, das Krippenkinder kaum Chancen auf einen Betreuungsplatz haben, die wenigen Plätze die es gibt sind ausschliesslich für Eltern bei denen beide Arbeiten. Und nicht mal die bekommen alle einen Platz, auch die Tagesmütterplätze sind mehr als belegt... Da braucht man schon Vitamin B (z.B. in Form eines Arbeitgebers, der Krippenplätze unterhält) um eine Zusage zu bekommen.

Anders sieht es bei den Kindergartenkindern aus - da gibt es genügend Plätze und jedes Kind bekommt auch einen Platz. Oft genug sogar noch 2jährige.

Für mich ist eine Zusage ohne Einschränkung eine Zusage - auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Wenn man die mündliche Zusage hat, verlässt man sich ja darauf... sonst könnte ein Kindergarten ja immer erst mal allen mündlich zusagen und dann einfach wieder sagt sorry, schon belegt. Gerade in bereichen, in denen es mehrer Kindergärten gibt, sagen die Eltern ja nach der mündlichen Zusage bei den anderen ab.. natürlich müssen die sich dann darauf verlassen können, das die Zusage auch SICHER gilt.

Gruß Dhana

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von hinoto am 19.01.2013, 19:11 Uhr

Also keiner !!! würde ein Kind während es schon in den Kiga geht wieder rausreissen, nur weil jemand kommt der den Platz dringender bräuchte.
Dafür haben meistens die kigas Notplätze .
Zumindest ist das in oberbayern so .Wenn dann ist es bei der anmeldung schon so das da eher die leute ausgesucht werden die es brauchen und die bekommen die zusage und unterschreiben dann auch den vertrag

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Johanna2 am 19.01.2013, 19:11 Uhr

Bei uns ist die Vergabe des Kiga-Platzes nicht zwingend an eine Berufstätigkeit gekoppelt.

Nachvollziehen kann ich schon, dass berufstätige Mütter bevorzugt werden. Andererseits: Ein Kind geht doch nicht nur in den Kindergarten, damit die berufstätige Mutter eine Betreuung für ihr Kind hat! Sondern ein Kind geht doch auch, damit es in seiner Entwicklung gefördert wird, damit es mit anderen Kindern Kontakt hat usw. - unabhängig von einer Berufstätigkeit der Mutter.

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@ Johanna

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 19:14 Uhr

Dafür kann man in Spielgruppen, zum Sport , auf den Spielplatz gehen und sich einen Freundeskreis mit Kindern aufbauen.

Es gibt auch Spielgruppen 2 x die Woche ohne Eltern.

Dafür braucht es keinen Kindergarten zwingend.

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Aber...

Antwort von Johanna2 am 19.01.2013, 22:27 Uhr

... der Kiga hat einen Bildungsauftrag, also ist hier schon eine gezieltere Förderung zu erwarten als auf dem Spielplatz oder beim Sport.

Ich finde einfach den Gedankengang "Kind kommt in den Kiga, damit Mutter arbeiten kann" gewöhnungsbedürftig. Natürlich ist das ein willkommener Nebeneffekt, aber in erster Linie sollte das Kind in den Kiga gehen, weil das etwas Tolles fürs Kind ist... So habe ich das bislang immer gesehen.

Und der Rechtsanspruch besteht doch auch unabhängig von einer Berufstätigkeit der Mutter.

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Re: Aber...

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2013, 23:27 Uhr

Daher meine Frag wie alt ihr Kind ist.
Der Bildungsauftrag ist mit 3 eher ab 4 oder 5 sicherlich wichtig.

Aber mit 1 und 2 braucht es keinen staatlich geförderten Kindergarten damit das Kind mit andern Kindern spielen kann.

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Re: Aber...

Antwort von dhana am 20.01.2013, 10:45 Uhr

Hallo,

ist 1-2 Jahre jetzt ein Kindergartenkind?

Mir ist das nicht klar, eigentlich gehts hier doch um Kinder AB 3 Jahre? Alles darunter wird hier als Krippe bezeichnet.

Abgesehen davon, hab ich jetzt mitbekommen wie sich meine Nichte mit 2 Jahren Krippe entwickelt hat, bevor sie in den Kindergarten kam - die sind dann schon ganz schön fit, da kann man nicht sagen, die Krippe bringt noch nix. Das kann man zuhause als "normale" Mama nicht leisten.

Gruß Dhana

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Re: dhana

Antwort von Giulii92 am 20.01.2013, 12:06 Uhr

Halli..

Meinte Tochter ist 1.5 Jahre alt und bei uns heißt es Kindergarten ich denke hier(NRW) gibt es auch Krippen aber Kinder u3 können auch in einen Kindergarten kommen.
Und meine Tochter hat da auch schon viel gelernt Sie ist mit 1 Jahr dahin gegangen und konnte schnell laufen sie isst alleine und trinkt aus dem Becher alleine kann viele Wörter und Sie freut sich jeden Tag dahin zu gehen gerade weil da so viele Kinder sind . Ich finde es schon sinnvoll und es fordert selbst mit 1 Jahr enorm die Entwicklung gerade in so jungen Jahren lernen sie doch am meisten.
Und für mich war es wichtig einen Platz zu kriegen da ich meine Ausbildung mache und für die Förderung und weil laura da so viel Spaß hat.
Bei uns ist es so das zum grosenteil berufstätige Eltern bevorzugt werden ich sehe es auch so das wenn ich nicht arbeiten gehe wieso sollte ich mein Kind dann abgeben?? Und die Eltern.die den Platz brauchen können dann nicht arbeiten..
Ich sag mal deine Weiterbildung fängt um Viertel vor 6 an bieten die bei euch Abend Betreuung an?? Klar musst du lernen aber das geht doch auch während dem Mittagsschlaf naja jedem das seine..

Lieben Gruß

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Re: dhana

Antwort von Pantoffelchen am 20.01.2013, 13:06 Uhr

Willst du mir jetzt die Kigazusage madig reden? Verstehe deinen Einwand hier nicht. Nicht ich habe entschieden, den Platz zu bekommen, sondern die Kindergartenmitarbeiter. Scheinbar haben nicht genug arbeitende Mütter eine Anmeldung abgegeben, sodass wir den Platz bekommen haben. Und was ist jetzt dein Problem? Soll ich jetzt dort absagen, nur weil ja irgendwann eine berufstätige Mutter kommen könnte, die den Platz dringender bräuchte??
Wie schon geschrieben, meine Frage war, ob der Platz uns wieder weggenommen werden kann und sonst nichts. Wenn du nicht in der Lage bist auf die Frage zu antworten, lass es doch einfach bleiben.

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Re: dhana

Antwort von Pantoffelchen am 20.01.2013, 13:09 Uhr

Ausserdem schreibst du doch selber, wie toll sich deine Tochter im Kiga entwickelt hat. Und im nächsten Moment widersprichst du dir und schreibst, dass das Kind nicht zum Kiga bräuchte, wenn die Mutter selber aufpassen könnte. DAs ergibt alles keinen Sinn.

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@Giullii92

Antwort von Ela0804 am 20.01.2013, 13:18 Uhr

Hallo,
Komme auch aus NRW und bei uns sind die U3 Kinder auch ganz normal in unseren Kindergärten. Allerdings erst ab 2 Jahren.
Das Berufstätige bei U3 Plätzen eher berücksichtigt werden finde ich o.K. Allerdings sehe ich keinen Sinn bei 3 jährigem dies auch zu berücksichtigen, schließlich werden dann die Eltern gestrafft die nicht sofort wieder arbeiten gehen und ihre drei Jahre Elternzeit fürs Kind nehmen, danach muß man ja auch wieder beim Arbeitgeber arbeite gehen oder man verliert seinen Job. Und einen Rechtsanspruch hat eine Mutter die arbeiten geht genauso wie eine Mutter die zu Hause bleibt.
Lg

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ich habe doch gesagt ...

Antwort von Giulii92 am 20.01.2013, 13:19 Uhr

Jedem das seine oder??
Ist doch deine Entscheidung ob du dein Kind in den Kindergarten bringst oder nicht und wenn du dich dazu doch entschieden hast und einen Platz bekommen hast ist es doch umso besser..ich weiß nicht warum man da so reagieren muss!!!,
Es ist ein offenes Forum wo du mit anderen Meinungen anderen Sichtweisen und auch Kritik rechnen musst wenn du was veröffentlichst..
außerdem wiederspreche ich mir nicht ich sage das meine Tochter viel gelernt hat ich sie aber nicht zwingend hin gebracht hätte wenn ich nicht arbeiten müsste da ich dann die Erziehung und Entwicklung MEINES Kindes keinem dritten überlassen müsste...und hier sagte ja jemand das es Spielgruppen gibt oder sonstiges..
Wenn du dich damit angegriffen fühlst dann tut es mir leid das ist nunmal meine Meinung..

Und um auf deine Frage zu kommen..wenn sie dir mündlich zugesagt haben warum sollten sie dir den Platz dann wegnehmen??
Die wissen doch das wenn du ne Zusage Krigst dich nicht weiter bewirbst und ich denke so ist kein Kindergarten ..Zusage ist Zusage!!
Und wenn nicht warum sprichst du sie nicht einfach drauf an???
Ist doch der sicherste weg meiner hier weiß wie es bei EUCH im Kindergarten abläuft es ist schließlich jeder unterschiedlich ..

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Re: @ela

Antwort von Giulii92 am 20.01.2013, 13:23 Uhr

Hallo..

Bei uns startet es ab 1 Jahr..
Ne also ich finde das siehst du richtig Sie hat hier aber nicht einmal geschrieben wie alt das Kind ist..oder ich Hans uberlesen.
Im Grunde ist es egal wie alt das Kind ist wenn die Eltern sich aus wer weiß was für gründen dazu entscheiden ist es ja vollkommen in Ordnung ich weiß auch nicht wie viele Eltern aus der Gruppe arbeiten gehen und welche nicht.
Was aber auch gar nicht schlimm ist ich denke es kommt vielleicht auch auf die std Zahl an??

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Re: @Giulii92

Antwort von Pantoffelchen am 20.01.2013, 13:44 Uhr

Du hast es ja schon richtig erfasst, es ist egal wie alt das Kind ist und würde meine Frage nicht beantworten. Aber es interessiert dich ja sichtlich. Mein Kind wird im August 2,5 Jahre alt sein und bekommt im normalen Kiga einen U3 Platz. Trotzdem verstehe ich nicht, warum du so empört darüber bist. Denn jede Mutter würde die Möglichkeit nutzen, wenn sie eine Entlastung bekommen könnte, DU AUCH!

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Re: @Pantoffelchen

Antwort von dhana am 20.01.2013, 14:56 Uhr

Hallo,

wenn deine Tochter 2,5 Jahre ist - dann geht es um einen ganz normalen KiGa Platz - weil sie ja im Laufe des Kindergartenjahres 3 J wird und unter dem Jahr nur selten neue Plätze frei werden.
Also denke ich, das ist die ganz reguläre Zusage für den Kindergarten (ab 3J gibts ja eh den Rechtsanspruch) und das hat nichs mit arbeiten oder nicht arbeiten zu tun.

Gruß Dhana

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Re: @Dhana

Antwort von Pantoffelchen am 20.01.2013, 17:31 Uhr

Danke dir für deine konstruktiven und auf meine Frage bezogenen Antworten! Bin beruhigt, dachte echt, wir müssen dann den Platz wieder abgeben.

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Re: @Dhana

Antwort von Missy27 am 20.01.2013, 18:35 Uhr

Also wenn das Kind im August 2,5 sein wird, dann wird sie vermutlich erst nächstes Jahr drei Jahre alt.
Meine Tochter wird im Juli drei und kommt ab August in die Kita. Wir hatten eigentlich einen Platz ab Mai aber der stand jetzt schon ne Weile frei (Kind weggezogen) und es haben sich Eltern beschwert die den Platz dringender brauchen. Ich bin nämlich schwanger und dann ja eh noch zu Hause. Aber früher wollten wir unsere Tochter nicht abgeben. Habe auch drei Jahre Elternzeit und hätte früher keinen Anspruch auf den Platz.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von peta am 20.01.2013, 19:28 Uhr

Hallo,

ab 1.8. hat (theoretisch) eh jedes Kind ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz.
Je nach Bundesland ist es unterschiedlich, wie die Stundenverteilung zugewiesen wird. Hier in NRW würde Dir keiner den Platz (Stunden) nehmen in anderen Bundesländern gibt es wohl teilweise eine Stundenzuweisung je nach Arbeitszeit der Eltern. Der komplette Platz wird aber nicht genommen.

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von Birgit 2 am 21.01.2013, 5:59 Uhr

Hallo,
ja, genauso verhält es sich bei uns. Eine Zusage ist eine Zusage, allerdings nicht unbedingt auf die gebuchte Stundenzahl (NRW). Einen 45Stundenplatz bekommt man zur Zeit tatsächlich nur mit einer Arbeitsbescheinigung. Verliert man im Laufe eines Kindergartenjahres seine Arbeit, so muss man auf 35 o 25 Std gehen.
Allerdings würde ich auch noch mal nachfragen, da die Bedingungen und Aufnahmekriterien überall anders sind.
Gruss,
Birgit

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@ birgit

Antwort von peta am 21.01.2013, 6:23 Uhr

Zitat. Einen 45Stundenplatz bekommt man zur Zeit tatsächlich nur mit einer Arbeitsbescheinigung. Verliert man im Laufe eines Kindergartenjahres seine Arbeit, so muss man auf 35 o 25 Std gehen.

Weder in meiner noch in der Nachbarstadt sind Arbeitsnachweise erforgerlich. Laut Aufnahmekriterien vieler Einrichtungen werden Kinder berufstätiger Eltern bevorzugt aufgenommen -den Platz verliert man aber nicht wieder, wenn sich etwas ändert.

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Habe ich noch nicht erlebt...

Antwort von Jeckyll am 21.01.2013, 7:17 Uhr

... dass einem der Platz wieder weg genommen wurde weil man nicht mehr gearbeitet hat. Das man von vorne herein den Platz evtl nicht bekommt ist eine andere Sache. Aber wenn Du schon die Zusage hast können Sie Dir nicht so einfach den Platz kündigen (denk ich mal).

Aber selbst bei der Platzvergabe habe ich schon oft erlebt, dass andere Kriterien wichtiger waren als Berufstätigkeit oder sozialer Status. Aber wo kein Kläger da kein Richter

Jeckyll

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Re: @ birgit

Antwort von Birgit 2 am 22.01.2013, 15:32 Uhr

Hallo,
du musst meinen ganzen Beitrag zitieren. Ich habe geschrieben, das es sich so bei uns verhält. Also in dem Kindergarten, in dem ich arbeite. Und dazu geraten, sich nochmals zu erkundigen, da die Bedingungen und Kriterien überall anders sind.
Das ist ja schön, das es in eurer Nachbargemeinde und bei euch anders ist, bei uns wird das vom Jugendamt so vorgegeben. Das suchen wir uns als Erzieherinnen nicht aus...

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Re: Kindergartenplatzvergabe bindend?

Antwort von simsinund2 am 25.01.2013, 14:40 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren

Das neue Hessische Kinder“förderungs“gesetz (KiföG) hält nicht, was der Name verspricht: Im Gegenteil, die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird durch eine massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen noch erschwert. Beispiele stehen im Anhang. Damit unsere Kinder weiterhin eine bestmögliche, frühkindliche Förderung erhalten, unterstützen sie bitte die Petition unter folgendem Link:

https://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-das-hessische-kinderfoerderungsgesetz-hesskifoeg

Ich bitte um großflächige Weitergabe dieser Mail.

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