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Geschrieben von Kacenka am 05.11.2016, 6:51 Uhr

Kindergarten darf ich auf Abholbereit bestehen??

Bevor ich mich wegen so einer Kleinigkeit in "Rechtsstreit" mit den Erziehern begebe würde ich mir gut überlegen, was das für mein Kind evtl. bedeutet. Es soll sich dort wohlfühlen und zu den Erziehern eine Beziehung haben, die es ihm ermöglicht auch emotional schwierige Situationen gut zu überstehen ohne Mama (z.B. Schmerz nach Hinfallen usw.), es soll von den Erziehern getröstet werden können, ruhig einschlafen... dafür müssen die Erzieher mind. neutral deinem Kind gegenüber eingestellt sein.
Meinst Du so ein Streit, woDu etwas rechtlich einklagst, verlangst, forderst geht spurlos an denen vorüber? Wenn sie SEHR gut sind, sagen sie sich vielleicht "das arme Kind kann ja nichts dafür".
Wenn es geht, würde ich eine Stunde später abholen, damit das Kind ausschlafen und in Ruhe anziehen kann.
Hier ist es übrigens so, dass man nicht so variabel wählen kann - zahlen muss man eh den vollen Platz (sonst gäb es zu viel Konkurrenz, die bereit ist einen vollen Platz zu belegen), abholen kann man entweder direkt nach dem Mittagessen - vor dem Schlafen - oder nach dem Vesper um 15 Uhr - dann jederzeit bis zum Schliessen des Kiga.
Hier ist es auch so, dass man normalerweise nicht in den Gruppenraum darf, sondern an der Tür warten muss. Der Kiga ist aber auch erst ab 3 Jahren, also die Kinder ziehen sich in der Regel alleine an.

 
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