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Geschrieben von johannasmama am 25.12.2012, 14:58 Uhr

Kiga Kündigung

Erstmal frohe Weihnachten. Meine Tochter (5,5 Jahre) hat trotz aller mühe Angst vor der Kita. Auch ich habe mittlererweile ein schlechtes gefühl bei den erziehern. Daher möchte ich sie nun rausnehmen (ich möchte keine diskosionen darüber anfangen wie wichtig der kita für kinder ist)

Meine fragen:
1. schreibe ich die Kündigung an die Kitaleitung oder Kirchenvorstand oder an beide?
2. Es darf nur im Juli gekündigt werden ist das nomal ?
3. Ausserhalb der Kündigungsfrist darf nur im falle der UNDZUMUNTBARKEIT gekündigt werden. Ist dies der fall, wenn mein Kind nach monaten nicht ohne mich bleibt? Begleite sie nun seit monaten ganztägig (soll ich wegen ihrer trennungsangst auf anraten der erziehrerinnen ) da mein Kind sonst nicht zu beruhigen ist. Dies hat sich auch nach monaten nicht geändert. ist das ein grund für eine UNZUMUNTBARKEIT ?

Danke euch.

 
10 Antworten:

Re: Kiga Kündigung

Antwort von jesse8 am 25.12.2012, 18:01 Uhr

hey...

ich würde die kündigung an die leitung schreiben...die macht dann den rest...

ja das ist normal, du hast ja einen vertrag unterschrieben...d.h. du kannst kündigen und dein kind zu hause lassen, musst aber weiterhin bezahlen(wie ein handyvertrag eben auch zb....),
denn unzumutbar ist die situation, meines erachtens nicht..da ist einfach was in der eingewöhnung komplett schief gelaufen...
was genau mit unzumutbar gemeint ist kann ich mir grad auch nich wirkich vorstellen....

ich denke auch, dass die leitung dich evtl. ansprechen wird um das problem nochmal zu erörtern...zumindest würde das meine chefin machen ;)

lg...

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von Christina mit Flo am 25.12.2012, 18:32 Uhr

Wenn nur im Juli gekündigt werden darf dann ist das so
Habt ihr die Möglichkeit in eine andere Gruppe zu wechseln?
Was denkst du woran es liegt?
Wann kommt sie in die Schule wenn sie 5,5 ist dann muss sie sich ja dann lösen?

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von dhana am 25.12.2012, 19:27 Uhr

Hallo,

Kündigung geht an die Leitung - aber die Kündigungsfrist würde ich mal anzweifeln.
Die muss im Vertrag festgeschrieben sein - darf aber nicht zum einseitigen Nachtteil von einer Partei sein - und wenn man nur 1x im Jahr kündigen darf, dann würde ich das schon als sehr einseitig und sittenwidrig bezeichnen.
Da würde ich mich doch mal beim Träger oder so erkundigen - ich glaube nicht, das es rechtmässig ist, sondern das dann gesetzliche Kündigungszeiten greifen - kann ja nicht sein, das man jeden Arbeitsvertrag, jede Mietwohnung einfacher kündigen kann.

Gruß dhana

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von binesonnenschein am 25.12.2012, 20:28 Uhr

Also für mich ist das schon unzumutbar, denn es ist weder deinem Kind, noch dir, noch dem Kiga zumuten, dass du jeden Tag mit in den Kiga musst und keine Besserung in Sicht ist. Notfalls würde ich mir ein Attest vom KiA besorgen! Ich würde zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und das kann wirklich nicht erst Juli sein!

Aber davon abgesehen hat die obige Fragerin Recht: Bis zum Schuleintritt muss das Problem Trennungsangst gelöst sein, denn da kannst du dich nicht mit in die Klasse setzen. Ich vermute sie soll nächstes Jahr eingeschult werden? Ich glaube in deinem Fall würde ich über den KiA psychologische Beratung suchen, denn sonst ist die Schulreife echt gefährdet. Viel Kraft und Durchhaltevermögen wünsche ich dir!

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von biggi71 am 25.12.2012, 21:25 Uhr

wenn ich einen vertrag unterschreibe, lese ich ihn durch.
jährliche kündigung wäre für mich ein ausschluss gewesen. diesen kindergarten hätte ich gar nicht erst gewählt.
kündigung kannst du an die leitung schicken (diese sollte das weiterleiten können).
was machst du nächstes jahr, wenn dein kind zur schule MUSS und immer noch unter starken trennungsängsten leidet?

grüße

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von Hexhex am 26.12.2012, 11:29 Uhr

Hallo,

die Kündigung richtet man an die Leiterin des Kigas. Du kannst dabei auf jeden Fall probieren, auch außerhalb der Kündigungsfrist aus dem Vertrag herauszukommen. Das ist lediglich offiziell nicht möglich, aber mit einer etwas kooperativen Leiterin überhaupt kein Problem. Eine Freundin von mir ist auch vorzeitig aus dem Kiga-Vertrag herausgekommen.Man kann es natürlich nicht erzwingen, aber viele Leiterinnen lassen sich darauf ein und lassen dann irgendein Kind nachrücken, das vielleicht sonst erst in ein paar Monaten in den Kiga gekommen wäre.

Also: Einen Versuch ist es wert. Mehr als Nein sagen kann die Leiterin nicht, dann müsst Ihr zur Not eben fristgerecht kündigen. Man hat aber sehr oft Erfolg, wenn man es einfach frech probiert, es gut begründet und dabei auch ein bissel zäh und hartnäckig ist.

LG

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von jori am 26.12.2012, 11:31 Uhr

Hi.

Bei uns auch jährliche Kündigungsfrist zum 01. August, anders kenne ich es hier in der Stadt gar nicht und wundere mich, dass es woanders anders sein kann. Ist ja auch logisch wegen der Schulkinder und die wollen natürlich ne Maximalauslastung.... Ausnahme: Umzug.

Bei uns gibt es aber immer die Möglichkeit, dass euer Platz mitten im Jahr von einem Kind der Warteliste übernommen wird!!!! Das ist ja auch gar nicht so unwahrscheinlich, denn Kinder, die im Laufe des Jahres 3 geworden sind, aber erst zum Sommer einen Platz bekommen, gerne aber früher möchten, gibt es BESTIMMT. (Hier ziehen sie dann auch Krippenkinder "hoch", auch in der Krippe gibt es immer ne lange Warteliste!) Also - ich würde die Leitung darauf ansprechen!!!!

Alles Gute euch, auch für die Schule! (Evtl. mit Schulbegleiter fürs erste Jahr?)

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von johannasmama am 26.12.2012, 12:53 Uhr

Ich selber zahle nur 15 % des Beitrages 85% die gemeinde. Wenn ich meine 15% bis August weiterzahle, müsste ich dann nicht aus dem herrauskommen?

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von Suschi am 26.12.2012, 16:49 Uhr

Sprich doch erstmal mit der Leitung. Vielleicht hat sie ja Warteplätze und dann kommt Ihr so raus.
Aber es ist vielleicht mal mit der Leitung darüber zu sprechen, warum die Eingewöhnung (wann ist sie denn in den KiGa gekommen?) nicht klappt.
Hat Dein Kind auch woanders Probleme ohne Dich zu bleiben? Oma, Frreunde...

Warum zeahlt die Gemeinde 85% des Platzes?

LG

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Re: Kiga Kündigung

Antwort von glückskinder am 26.12.2012, 20:45 Uhr

Warum hat sie so eine Angst, sich von dir zu lösen? Dies ist eher das Problem, was du angehen solltest. Denn bald beginnt die Schule und da muss sie auch allein bleiben.

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