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Geschrieben von Sternenmeer am 30.12.2014, 9:56 Uhr

Kiga Beitrage

Hallo!
Ich habe eine Frage:
Meine Freundin hat ihr Kind im Kindergarten angemeldt und er geht mittlerweile seit September mit 2 Jahren.
Im Oktober wurde er 3 Jahre alt.
Meine Frage:
Darf der Kiga im September den doppelten KIGA beitrag verlangen und dann weniger?
Der Kiga begründete diese, sie haben auch mit U3 mehr Aufwand. Wir sprechen von einem Monat.
Wer weiß die rechtliche Grundlage?
Dankee

 
9 Antworten:

Re: Kiga Beitrage

Antwort von Susanne.75 am 30.12.2014, 10:23 Uhr

Die Gemeinde setzt den Gebührensatz fest und macht den Schnitt i.d.R. bei 3 Jahren.
Wir haben auch gerade einen Infozettel über die neuen Sätze bekommen, weil sie erhöht wurden. Im U3-Bereich wurden sie sogar sehr heftig um 30% erhöht. Ich vermute aber, daß unser KiGa das nach Krippe und Elementarbereich abrechnet. Da würde ein Monat also keine Rolle spielen.
Ehrlicherweise muß man ja auch sagen, daß die Krippenbetreuung tatsächlich teurer ist. Da haben sie (bei uns zumindest) einen höheren Personalschlüssel. Die Kinder werden gewickelt, teilweise gefüttert, angezogen usw. Alles Dinge, die sie im Elementarbereich überwiegend allein können.

Wenn die das aber nicht nach Krippe und Elementarbereich teilen, dann bleibt ihnen doch nur das Alter. Auch wenn es nur ein Monat ist, so ist das Kind aber trotzdem noch U3. Andere Kinder kommen vielleicht 3 Monate vorher. Sollen die dann 2 Monate den höheren Satz bezahlen und der dritte wird ihnen auch erlassen? Es ist schwer, das sonst gerecht zu machen.

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Re: Kiga Beitrage

Antwort von binesonnenschein am 30.12.2014, 12:54 Uhr

Bei uns geht das auch streng nach Alter. U3 hat andere Sätze als Ü3. Um es gerecht für alle zu machen kann es keine Ausnahmen geben! Ob es jetzt gleich das Doppelte ist hängt von dem Gebührensatz deiner Stadt/Gemeinde ab. Bei uns kann man die Sätze im Internet runterladen.

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Re: Kiga Beitrage

Antwort von Ev71 am 30.12.2014, 14:46 Uhr

Hallo,
der Kiga-Beitrag wird nicht vom Kindergarten sondern vom zuständigen Jugendamt erhoben.
Wie hoch dieser ist und wo die Altersgrenzen sind ist nicht nur je nach Bundesland sondern auch noch je nach Gemeinde sehr unterschiedlich.
In NRW wäre ein Oktoberkind nicht U3 sondern "drei werdend", würde also den Ü3 Beitrag zahlen. Alle Kinder, die nach dem 1. November geboren wurden, müssen für U3 zahlen.
Private Kindergärten nehmen oft zusätzliche Beiträge und diese können sie in der Tat selber festlegen. Es steht ja jedem frei, dort anzumelden oder nicht.
Wenn aber jeder die Altersgrenze so auslegen könnte, wie er wollte, dann würde sicher keiner den U3 Beitrag zahlen. Wenn das Oktoberkind nicht zahlt, warum sollte das Novemberkind dann, ist ja wieder "nur" ein Monat und immer so weiter...
Solche Altersgrenzen kann man aber doch auch schon vor Beginn des Kindergartens wissen. Deine Freundin wird doch einen Vertrag unterschrieben haben. Da wird es drin gestanden haben. Ev.

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@Ev71

Antwort von Dream2014 am 30.12.2014, 15:44 Uhr

Das stimmt so auch nicht. Wohnen auch in NRW und bei uns ist es auch so das die Kinder im August und im September in den KiGa kommen und wenn sie erst im Oktober drei werden die Kinder vorher den höheren u3 Beitrag zählen müssen. Es kann sogar passieren das auf Grund der Ferien dann nur für drei oder zwei Wochen ein ganzer Monat bezahlt werden muss.
Das es fast der doppelte Betrag ist kommt bei uns auch so ungefähr hin.

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Re: @Ev71

Antwort von Ev71 am 30.12.2014, 18:01 Uhr

Da der Vertrag immer für den vollen Monat gilt und in der Regel auch nur für das volle Jahr abgeschlossen werden kann, kann es sogar vorkommen, dass man den August komplett zahlen muss, obwohl darin drei Wochen Kitaferien enthalten sind.
Effektiv geht das Kind dann nur eine Woche des Monats.
Die Beiträge sind auf das Jahr ausgelegt und man zahlt immer ganze Monate, mit oder ohne Schließungstage.
Die Anzahl (Maximalanzahl) der Schließungstage ist im Kibitz festgelegt. Sie soll 20 und darf 30 Tage (Öffnungstage ohne Wochenenden und Feiertage) nicht überschreiten.
Kann sein, dass das mit den Ü3 und U3 Plätzen auch Gemeindeabhängig ist???
Bei uns in der Gegend müssen auch einige den Geburtstagsmonat noch wie U3 zahlen, in anderen Gemeinden ist der schon Ü3 zu zahlen.
Habe sogar schon mal gehört, einige müssten das komplette Kitajahr noch so weiter zahlen, weiß aber nicht, ob das nur "Hetze" war. Ev.

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Re: @Ev71

Antwort von binesonnenschein am 30.12.2014, 18:37 Uhr

Wollte ich auch grad sagen. Bei uns ist es wie bei Dream2014 (auch NRW). Es geht streng nach Alter, "3werdend" gibbet nicht. Zumindest nicht beim Beitrag. Aber immerhin darf man als U2-Kind schon auf einen U3-Platz, wenn man zB November-Kind ist. Das ist doch ganz gut.

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1. ja, 2. der zugrundeliegende Betreuungsvertrag

Antwort von Flitzepiepe2010 am 31.12.2014, 3:36 Uhr

1. ja, warum sollen sie das nicht dürfen?
2. Rechtsgrundlage ist unmittelbar der von der/den Erziehungsberechtigten unterschriebene Betreuungsvertrag und mittelbar die darin genannten (weiteren) Rechtsvorschriften und Berechnungsgrundlagen.

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Falsch

Antwort von Flitzepiepe2010 am 31.12.2014, 3:39 Uhr

...auch in NRW kann dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Es gibt z.B. Gemeinden, in denen der Stichtag der 31.12. ist!

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Re: Kiga Beitrage

Antwort von lejaki am 01.01.2015, 22:54 Uhr

Klar darf der Kindergarten/die Gemeinde/der Träger das.
Aber das sind ja DInge, die weiß man vorher, das unterschreibt man ja schließlich und meldet auch die Stundenanzal an, die man nutzten möchte.

Unser Kiga nimmt 1-6 Jährige auf. Mein Sohn ging mit 2,5 Jahren hin, bei uns zahlen aber alle das Gleiche.
Höhere Beiträge gibt es hier nur in den richtigen Krippen (also bis § Jahre, dann geht es hier automatisch in den Kiga)

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