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Geschrieben von Jeckyll am 26.04.2010, 21:19 Uhr

@Jeckyll

ich kann dir nicht widersprechen. Du hast völlig recht in dem was du schreibst. Wenn sie und ihre Tätigkeit nicht versichert ist (und bei einer gewöhnlichen Haftpflicht sind Kinderbetreuungen gegen Bezahlung nicht mitversichert) dann haftet sie privat. Aber da sie hohe Summen wie bei Personenschäden niemals aufbringen können wird haben die Eltern in diesem Fall nach das nachsehen. Das wollte ich damit sagen, hab mich da wohl falsch ausgedrückt.

und Besserwisserei kan ich gut nachvollziehen und finde sie auch gar nicht schlimm

 
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