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Geschrieben von Johanna3 am 28.01.2018, 16:07 Uhr

Gut, dann weist man den diskriminierenden Eltern eben politisch korrekt die Tür.

Selbstverständlich ist es erlaubt mit dieser Begründung zum K.O.-Schlag auszuholen, anstatt zu schauen, ob man eine schlichte Bitte nicht erfüllen kann.

Aber natürlich kann man ehrlich besorgte Eltern auch angriffslustig als "vermeintlich besorgter Bürger" titulieren und froh sein, den dämlichen Eltern mal so richtig gezeigt zu haben, was sie unter Empathie zu verstehen haben.

 
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