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Geschrieben von Reni+Lena am 04.10.2008, 19:38 Uhr

gibt es gesetzliche bestimmungen?

Das kommt darauf an..
Wenn der Kindergarten nur eine bestimmte Anzahl von Kindern über mittag betreuen kann, dann finde ich es selbstverständlich, dass zuerst die berufstätigen dran kommen und wenn dann noch plätze frei sind, der Rest.

Sei doch froh, wenn du als Nicht-berufstätige sogar einen Ganztagesplatz ergattern konntest:) Ist auch nicht selbstverständlich...

Lg Reni

 
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