Geschrieben von Reni+Lena am 04.10.2008, 19:38 Uhr |
gibt es gesetzliche bestimmungen?
Das kommt darauf an..
Wenn der Kindergarten nur eine bestimmte Anzahl von Kindern über mittag betreuen kann, dann finde ich es selbstverständlich, dass zuerst die berufstätigen dran kommen und wenn dann noch plätze frei sind, der Rest.
Sei doch froh, wenn du als Nicht-berufstätige sogar einen Ganztagesplatz ergattern konntest:) Ist auch nicht selbstverständlich...
Lg Reni
- gibt es gesetzliche bestimmungen? - zwergenmama4 04.10.08, 19:16
- Re: gibt es gesetzliche bestimmungen? - Wesly 04.10.08, 19:34
- im saarland - zwergenmama4 04.10.08, 19:37
- Re: im saarland - Wesly 04.10.08, 19:38
- im saarland - zwergenmama4 04.10.08, 19:37
- Re: gibt es gesetzliche bestimmungen? - Reni+Lena 04.10.08, 19:38
- es gibt ja freie plätze über mittag - zwergenmama4 04.10.08, 19:49
- Re: es gibt ja freie plätze über mittag - Reni+Lena 05.10.08, 0:00
- Re: es gibt ja freie plätze über mittag - saarbaby 05.10.08, 8:47
- Re: es gibt ja freie plätze über mittag - Reni+Lena 05.10.08, 0:00
- Re: gibt es gesetzliche bestimmungen? - Nase 06.10.08, 20:50
- es gibt ja freie plätze über mittag - zwergenmama4 04.10.08, 19:49
- Re: gibt es gesetzliche bestimmungen? - Wesly 04.10.08, 19:34
Kindergarten oder Kindertagesstätte ?!
Lieblingsspiele und -bücher
Waldkindergarten
Wer kann mir kurz und knapp etwas zu KIBIZ erzählen?
Keine Lust auf Schreiben lernen
Trödelt NACH dem Kiga sooooo lange....
Umzug / Kiga / Hilfe!! ( länger )!
Meine Tochter will länger im Kindergarten bleiben, und
Elternrat !! Laternenbasteln !!!