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Geschrieben von Mama20212021 am 29.03.2021, 18:06 Uhr

Ferienbetreuung

Darf ein Kindergarten die ferienbetreeung (keine schließtage) verweigern?
Es geht um folgendes, ich habe einen Tag zu spät den Zettel zur bedarfsmeldung der Ferienbetreeung abgegeben und somit wurde die Betreuung verweigert. Heute habe ich die Auskunft erhalten, das hätte der Kindergarten nicht dürfen? Gibt es hierzu ein Gesetz? Ich bin berufstätig und hätte dringend die Betreuung gebraucht und habe dies auch mitgeteilt, jedoch wurde mir trotzdem die Betreuung verweigert. Zuerst dachte ich, okay es war mein Fehler, zwar ärgerlich wegen einen Tag zu spät.... aber jetzt bin ich sehr verärgert, wenn es stimmt, das ich nicht abgelehnt hätte werden dürfen!
Ich weiß, dass es gesetzliche schließtage gibt, aber um die geht es nicht...
Vielen Dank für die Antworten!
Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: Ferienbetreuung

Antwort von blessed2011 am 29.03.2021, 19:28 Uhr

Kommt auf den GRund der Verweigerung an...wenn die Not-Gruppe voll ist (und du zu spät dran warst) ist das Personal vielleicht schon geplant und niemand möchte seinen Urlaub zurücknehmen, nur weil noch ein TRödler nachkommt (mal ganz fies aus Kita Sicht geschildert)

Vielleicht hat sich niemand sonst angemeldet und dein Kind wäre jetzt das Einzige? (erst ab 3 Kinder muss bei usn eine Ferienbetreuung angeboten werden)

Hast du es schriftlich von deinem Arbeitgeber, dass du in dem Zeitraum keinen Urlaub nehmen darfst?

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Re: Ferienbetreuung

Antwort von Mama20212021 am 29.03.2021, 20:46 Uhr

Grund gab es keinen, als tut mir leid zu spät... wirklich nur einen halben Tag
Soweit ich weiß dürfen nur 30 schließtage sein. Ferienbetreuung gibt es diese Woche und soweit ich weiß nicht voll belegt. meine Kinder sind über 3 Jahre. Ich glaube nicht, dass der Kindergarten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber anfordern darf. Außer das ich systemrelevant bin bei Corona notbetreuung, das ist ja aktuell nicht...
Laut.. der Auskunft einer Erzieherin darf kein Kind abgewiesen werden, außer an den schließtagen. Am anfang des Kindergarten Jahres wurden wir bereits befragt und ich habe für die Osterferien hier schon Bedarf angemeldet.
Danke für deine Antwort

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Re: Ferienbetreuung

Antwort von Maroulein am 30.03.2021, 12:45 Uhr

Gegebenenfalls steht sowas in eurem Betreuungsvertrag?
Bei uns in der Kita ist es so und es steht auch so im Vertrag.

Ansonsten kann dir das Jugendamt Auskunft erteilen .

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Re: Ferienbetreuung

Antwort von emka am 30.03.2021, 15:49 Uhr

Frage doch mal bei der zuständigen Stelle deiner Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung nach.
Falls es in eurer eigentlichen Einrichtung nicht klappt mit der Betreuung, können dir dort evtl. Alternativen genannt werden.

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Re: Ferienbetreuung

Antwort von Birgit 2 am 03.04.2021, 9:41 Uhr

Ich kann dir sagen, wie es bei uns ist. Der Kindergarten darf bis zu 20 Schließungstage im Jahr festlegen. Während dieser Schließungstage kann, muss aber keine Betreuung angeboten werden.

Wir haben u a im Sommer jedes Jahr in den Ferien 15 Tage zu. In diesen 3 Wochen wird für alle 8 Einrichtungen unseres Verbundes eine Ferienbetreuung angeboten. Dazu muss man sich bis zu einem Stichtag anmelden mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden kann.

Danach wird das Personal eingeteilt. Leider ist es immer so, dass sich Eltern nicht an Stichtage halten, bis wann eine Info im Kindergarten erfolgen muss. Es mag erst mal kleinlich klingen, aber es bleibt für gewöhnlich nicht bei einem Tag Verspätung und somit muss man einfach manches Mal konsequent vorgehen. Inwiefern du da noch eine Möglichkeit hast, dein Kind nachzumelden, ist daher schwer zu sagen. Bei uns wird von der Stadt aus auch immer ein Ferienprogramm angeboten, vielleicht gibt es ja sowas auch bei euch und würde ggf da mal nachhaken.

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Re: Ferienbetreuung

Antwort von Ani123 am 05.04.2021, 23:21 Uhr

Ja, der Kita darf eine Bescheinigung vom AG einfordern, dass in der Zeit kein Urlaub genommen werden kann und die AN auf die Ferienbetreuung angewiesen ist.

Auch, wenn die Gruppe scheinbar nicht voll ist; du kannst nicht sicher wissen, ob sie in der Theorie voll ist. Denn es geht nach angemeldeten Kindern und wenn z.B. 10 Kinder angemeldet sind kann eine Gruppe voll sein. Ob die 10 Kinder dann praktisch täglich die Betreuung in Anspruch nehmen ist was anderes.
Das ist wie bei den Sonderöffnungszeiten (Früh- und Spätdienst). Da wird das Personal nach den angemeldeten Kindern gestellt. Nur selten sind wirklich alle Kinder aufeinmal da.

Was ich mich frage ist, gilt die Betreuung jetzt für die Osterferien oder für die Sommerferien?
Wenn für die Osterferien, dann "ist der Zug abgefahren". Dann würde ich mich auch nicht mehr ärgern, denn letztlich hast du den Zettel einen Tag zu spät abgegeben. Und schnelle Kitas planen direkt nach Abgabetag nach Kitaschluss das Personal ein. Sollte es für die Osterferien gewesen sein, dann lernst du raus, den Zettel nächstes Mal frühzeitig abzugeben. Schließlich weiß man doch schon Wochen/Tage vor dem Abgabetermin, ob man die Betreuung braucht oder nicht. Da bis auf den letzten Tag zu warten ist nicht klug, weil es auch eine Obergrenze an Kinder geben kann und da wird meist geschaut, wer den Zettel abgegeben hat.
Wenn es um die Sommerferien geht ist "der Zug abfahrbereit". Sprich nochmal in Ruhe mit der Kitaleitung. Im Idealfall hast du ein Schreiben deines AG dabei, wo o.g. drauf steht. Vielleicht drückt sie dann doch ein Auge zu. Wenn nicht, was ihr Recht ist, kannst du zur Gemeinde oder Jugendamt gehen und da um Hilfe in der Betreuung bitten. Schilder ehrlich wie die Situation entstanden ist. Manchmal bewirkt ein Anruf von dort Wunder. Spätestens für die Institutionen ist eine Bescheinigung vom AG gut. Und sollte die Kita dann keine Option sein, dann hat das JA evtl. die Möglichkeit einer Tagesmutter, Ferienbetreuung, anderer Kita, usw.. Ich würde mich jetzt darum kümmern, denn auch das zu organisieren seitens der Institution braucht Zeit. Und dann kann es sein, dass du dein/e Kind/er zu einer anderen Betreuung bringen musst. Immerhin hast du dann Eine. Lehnst du das ab entfällt dein Anspruch auf Betreuung für die Ferien.

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